Tipps & Tricks - 13.03.2023
Es gibt viel Unsicherheit und einige Vorurteile im Zusammenhang mit der Fernablese von Zählerständen. Allerdings zu Unrecht: Die meisten Argumente gegen digitale Wasser- oder Wärmemengenzähler gehören ins Reich der Mythen. Wir liefern Ihnen hier die Fakten dazu.
In Wirklichkeit sind die Endverbraucher, sprich Bewohnerinnen und Bewohner, die größten Nutznießer von digitalen Verbrauchserfassungsgeräten – aus mehreren Gründen:
Für die Ablese von Wasser- oder Wärmezählern muss niemand die Wohnung betreten. Dadurch bleibt die Privatsphäre gewahrt und es muss niemand daheim anwesend sein. Außerdem erfolgt die Abrechnung nicht mehr aufgrund von Nutzflächeaufteilung oder Schätzwerten, sondern anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs. Die Kunden können ihre Verbräuche besser nachvollziehen und ihr Verbrauchsverhalten aktiv anpassen. Zusätzliche Services wie Energieverbrauchsmonitoring oder Leckageerkennung sind weitere Möglichkeiten, die durch digitale Verbrauchserfassungsgeräte entstehen.
Tatsächlich weisen fernablesbare Messgeräte deutlich niedrigere Belastungswerte auf als z. B. W-Lan oder das Mobilfunknetz.
Ein Vergleich: TECHEM-Produkte haben Werte zwischen 0,011 und 3,5 SAR mW/kg, während ein herkömmlicher W-Lan-Router bei 750 SAR mW/kg liegt. Der Grenzwert nach EU-Empfehlung liegt übrigens bei 2.000 SAR mW/kg. SAR steht für spezifische Absorptionsrate und wir als Leistung pro Masse (W/kg) angegeben.
Durch das Umrüsten auf digitale Heizkostenverteiler, Wasserzähler bzw. Wärme- oder Kältemengenzähler entstehen beim Endkunden keine Mehrkosten. Durch die Verminderung des Ablesetarifs profitieren die Kunden langfristig von einer Umrüstung auf moderne Funktechnologie.
Die Funkübermittlung erfolgt voll verschlüsselt und ist durch CRC-Verfahren gesichert. Dadurch können Daten nicht von außen abgegriffen (gehackt) werden. Außerdem werden für die Fernablesung von TECHEM-Wasser- und Wärmemengenzählern nur allgemeine Verbrauchsdaten gesammelt, die keine Rückschlüsse auf personenbezogenes Verhalten zulassen.
Auch digitale Wasser -und Wärme- bzw. Kältemengenzähler müssen laut Maß und Eichgesetz alle fünf Jahre geeicht werden. Diese Vorschrift kann auch nicht durch einen Beschluss der Hausgemeinschaft geändert werden. Für die Eichung verantwortlich sind die Verwender der Verbrauchserfassungsgeräte, bei Wohnanlagen also die jeweilige Hausverwaltung.
Wir hoffen, dass wir mit diesen faktenbasierten Informationen bestehende Vorurteile ausräumen konnten. Falls Sie trotzdem noch nicht ganz von den Vorteilen der Fernablesung überzeugt sind oder noch weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich am besten direkt an den Gerätehersteller oder an Ihren Energiedienstleister Techem!
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