Ihre Vorschreibung wird aufgrund früherer Verbräuche sowie aufgrund der Entwicklung des Energiemarktpreises besten Gewissens eingeschätzt. Nun sei darauf hingewiesen, dass diese Vorschreibungen oder Annahmen immer einen Blick in die Zukunft abbilden und nicht den aktuellen Marktpreis widerspiegeln. Die Jahresabrechnung hingegen ist eine rückwirkende Betrachtung. Je nach Preisentwicklung (weltweit gestiegene Energiepreise) und Fälligkeit der jeweiligen Energieanbieterrechnung können sich somit auch gegenläufige Entwicklungen zeigen. Genauso gut kann Ihre Vorschreibung dann aber auch im nächsten Jahr wieder sinken, wenn sich die Energiepreis-Situation entspannen sollte oder wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch viel geringer war als zuvor beurteilt.
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