Heizkostenabrechnung mit Techem: Ihre Vorteile
Techem bietet eine faire, transparente und zuverlässige Heizkostenabrechnung. Und vermeidet damit weltweit etwa 8,7 Millionen Tonnen CO₂ im Jahr.
Grundlage der Heizkostenabrechnung ist das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz – kurz HeizKG. Es regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern und Mietern. Klingt kompliziert? Nicht mit Techem!
Wir lesen zuverlässig und pünktlich die Ablesewerte in Ihrer Immobilie ab – entweder per Fernablesung mit Messgeräten mit der Techem Funktechnologie oder unsere Ableser kommen vorbei. Sie müssen uns nur einmal im Jahr Ihre Kosten- und Nutzerdaten übermitteln. Das geht ganz unkompliziert im Techem Kundenportal mit Abrechnung Online. Für den Rest sorgen wir: Techem erstellt für Ihre Mieter die Einzelabrechnung und für Sie die Gesamtabrechnung der Heizkosten, die Sie ausgedruckt erhalten. So können Sie allen Mieterinnen und Mietern ihre Heizkostenabrechnung schnell und einfach zukommen lassen. Und Sie? Haben mit wenigen Klicks Ihren Verwaltungsaufwand reduziert.
Techem bietet eine faire, transparente und zuverlässige Heizkostenabrechnung. Und vermeidet damit weltweit etwa 8,7 Millionen Tonnen CO₂ im Jahr.
Bei der Heizkostenabrechnung gibt es vieles zu beachten. Techem übernimmt die Erstellung gerne. Fehlerquellen können wir zuverlässig vermeiden, da unser System die eingegebenen Daten prüft. Am Ende erhalten Eigentümer und Bewohner eine transparente und rechtssichere Heizkostenabrechnung.
Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr aufgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen.
Bitte sprechen Sie Ihre Hausverwaltung, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an, wenn Sie Rechnungen der umgelegten Kosten einsehen möchten. Techem erstellt die Abrechnungen treuhänderisch in deren Auftrag und kann keine Auskunft dazu geben.
Die Hausverwaltung, die Vermieterin oder der Vermieter erhält die Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie die Einzelabrechnung für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner von Techem. Sie geben die Einzelabrechnungen an sie weiter.
Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG) regelt den Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung, Grundsatzanforderungen an Geräte und etliche Spezialfälle. Die Normen DIN EN 834 und 835 fixieren die technischen Standards von Heizkostenverteilern und die detaillierten Anforderungen an Heizkostenverteiler inklusive der Prüfverfahren.
Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG) bildet die rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz-, Kälte- und Warmwasserkosten. Es gilt in Österreich seit 1992 und ist für alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer verbindlich.
Die Abrechnung der Heizkosten zu erstellen ist aufwändig. Noch aufwändiger wird es, wenn jeder Ein- und Auszug eines Mietenden berücksichtigt werden muss. Aus diesem Grund ist es üblich, die Brennstoffkosten der gesamten Abrechnungsperiode zusammenzurechnen und auf alle Nutzenden umzulegen, die in dieser Zeit in dem Gebäude gewohnt haben. Diese Kosten verteilen wir mit Hilfe der Ablesewerte verbrauchsgerecht auf die einzelnen Nutzenden.
Die Ablesewerte aus einem Heizkostenverteiler geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizsystemen spaltet sich die Abrechnung in die Grundkosten der Heizanlage im ganzen Gebäude und die individuellen Verbrauchskosten. Ein Teil der Heizkosten wird allein dadurch verursacht, dass die Heizanlage in Betrieb ist. Sie entstehen auch dann, wenn niemand heizt. Die Heizkosten können höher als im Vorjahr ausfallen, da eventuell die Energiekosten gestiegen sind oder weil in dieser Heizperiode Reparaturen anfielen. Dann steigen die Heizkosten der einzelnen Parteien, auch wenn ihre Ablesewerte niedriger waren als im Vorjahr.
Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte die Bewohnerin oder der Bewohner im Jahr zuvor hohe Nachzahlungen, erhöhen die Vermieter gegebenenfalls die Vorauszahlungen. Das funktioniert auch andersherum: War der Verbrauch der Bewohnerin oder des Bewohners wesentlich niedriger als angenommen, reduzieren die Vermieter die Vorauszahlungen unter Umständen. Aber nicht nur der eigene Verbrauch beeinflusst, wie hoch die Vorauszahlungen sind. Auch schwankende Energiepreise und Außentemperaturen haben Einfluss. Übrigens: Auch die Mieterinnen und Mieter können eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen erbitten.
Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr variieren. Sie werden von mehreren Faktoren beeinflusst: Einerseits kommt es darauf an, wie niedrig die Außentemperaturen sind und auch die Länge der Heizperioden kann unterschiedlich sein. Hinzu kommt, dass gegebenenfalls die Energiepreise gestiegen sind. Auch das Nutzerverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner kann sich geändert haben oder es leben mehr Personen in dem Haushalt als im Vorjahr. Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und möglicherweise zu Nachzahlungen kommen.