Energieeffizienz-Richtlinie (EED) – mit Techem Aufwand und Kosten sparen

Die EED ist eines der großen Projekte der Europäischen Union, um Nachhaltigkeit und effiziente Nutzung von Ressourcen zu steigern. Seit 2022 müssen Vermieter ihren Bewohnern monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen. Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht mit Techem: Wir reduzieren mit unseren Services und Erfassungsgeräten zur Fernablesung Ihren Aufwand.

Bereit für die neuen Anforderungen der Heizkostenverordnung

EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie. Die Europäische Union hat die EED im Dezember 2018 mit einem klaren Ziel verabschiedet: mehr Klimaschutz und weniger Emissionen. Daher soll sich mit der EED der Energieverbrauch in Immobilien innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem im Jahr 2007 prognostizierten Verbrauch reduzieren.

In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EED in nationales Recht durch eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) am 5. November 2021. 2023 wurde nun eine Novellierung der EED auf europäischer Ebene beschlossen, diese hat jedoch zunächst keine Auswirkungen auf unsere Kunden.  

Das bedeutet die EED für die Immobilienwirtschaft

Die Novelle der Heizkostenverordnung trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Seit dieser Novellierung dürfen Sie in Ihrer Immobilie nur noch fernauslesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installieren. Schon installierte, nicht fernauslesbare Geräte müssen Sie bis 2027 nachrüsten oder austauschen.

Zudem müssen Sie den Immobiliennutzerinnen und -nutzern einmal im Monat unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Durch mehr Verbrauchstransparenz sollen sie animiert werden, bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder Wasser umzugehen. Regelmäßige Informationen helfen dabei, den individuellen Verbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken. Denn die meisten Emissionen entstehen in Deutschland durch Heizkosten und Warmwasser.

Und nur mit der Fernablesung sind diese unterjährigen Verbrauchsinformationen möglich. Außerdem entfallen Terminabsprachen und der Besuch des Ablesers. Immobiliennutzerinnen und -nutzer sparen somit nicht nur Energie und Geld, sondern genießen auch mehr Komfort.

 

Ihre Checkliste zur Umsetzung der EED

Zwei Dinge, die Sie prüfen sollten:

  • Verfügt mein Gebäudebestand über eine fernauslesbare Ausstattung?
  • Habe ich den Service zur monatlichen Verbrauchsinfo für meinen Gebäudebestand gebucht?

Techem unterstützt Sie gerne – mit funkfähigen Messgeräten sowie der monatlichen Verbrauchsinformation!

Weniger Aufwand bei voller Rechtskonformität – Techem

Die Zukunft kann kommen! Unsere Geräte und Services entsprechen bereits heute den neuen rechtlichen Anforderungen und sind daher EED-konform. Schon jetzt gibt es viele gute Gründe, auf fernablesbare Geräte zu setzen und sich so für die Zukunft vorzubereiten. Ein Nachrüsten ist für Sie zukünftig damit nicht mehr nötig. Außerdem legen Sie den Grundstein für die Digitalisierung Ihrer komfortablen Immobilienverwaltung. 

Dabei hilft Ihnen die Funk-Fernablesung mit Techem Smart System! Wir statten Ihre Immobilie mit fernauslesbaren Erfassungsgeräten aus. Diese Erfassungsgeräte senden ihre Verbrauchsdaten an eine zentrale Ableseeinheit im Haus – den Smart Reader. Der Smart Reader bündelt die Ablesewerte und sendet sie sicher verschlüsselt und ganz automatisch an das Techem Rechenzentrum.

Wir bereiten dann alle gemäß EED erforderlichen Verbrauchsdaten auf und stellen Ihnen verschiedene Ausgabeformate zur Verfügung. Diese Verbrauchsinformationen sind einfach und übersichtlich für Ihre Mieterinnen und Mieter gestaltet. 

Transparenz im Überblick – Sie können die EED-Verbrauchsinformationen in drei Varianten von uns bekommen:

Verbrauchsinfo online: 

  • Jederzeit Zugriff auf die eigenen Verbräuche
  • Übersichtliche Darstellung von Monatswerten und grafische zeitliche Verläufe
  • Vergleiche mit anderen Nutzerinnen und Nutzern der gleichen Nutzerkategorie
  • FAQ mit nützlichen Infos und Tipps zum Energiesparen

Verbrauchsinfo data:

  • Die Verbrauchswerte als Webservice nach ARGE-Spezifikation zur Einbindung in eigene Softwaresysteme
  • Die Verbrauchsdaten können über die Schnittstelle für individuelle Zeiträume und Liegenschaften abgefragt werden und enthalten alle relevanten Daten nach der HKVO

Verbrauchsinfo pdf:

  • Alle Verbräuche der Nutzeinheit in einem PDF-Dokument
  • Alle wesentlichen Informationen übersichtlich dargestellt
  • Für Geschäftskundinnen und -kunden auch automatisiert abrufbar über Dokumenten-Web-Service (nach ARGE-Spezifikation)

Gewappnet für die EED – Ihre Vorteile mit Techem

Machen Sie Ihre Immobilie mit Techem bereit für die EED. Durch unsere modernen Geräte mit Fernablesung und umfangreiche Services erfüllen Sie schon heute die Anforderungen von morgen.

1

Mühelos Ihren Pflichten nachkommen

Mit Techem sind Sie auf der sicheren Seite: Unsere Lösungen entsprechen den EED-Vorgaben und sind damit rechtskonform.

2

Weniger Aufwand, mehr Sicherheit

Unsere smarte Funkinfrastruktur übermittelt die Werte monatlich automatisch und sicher verschlüsselt an Techem. So sparen Sie Zeit und Verwaltungsaufwand.

3

Zertifizierte Technologie

Profitieren Sie von unserer zuverlässigen, präzisen und langlebigen Techem Smart System Funktechnologie – OMS-zertifiziert und bewährt.

Wie stellt Techem die Verbrauchsinfos zur Verfügung?

Mit Umsetzung der EED in Deutschland müssen Sie Ihre Mieterinnen und Mieter unterjährig über den Verbrauch von Heizung und Warmwasser informieren. Wir unterstützen Sie sehr gerne dabei. Mit unserer komfortablen Lösung EED-Verbrauchsinfo Online erfüllen Sie die Anforderungen der EED effizient, rechtskonform und ohne viel Aufwand.

Wir stellen Ihnen die erforderlichen Verbrauchsdaten einfach und übersichtlich gestaltet in zwei verschiedenen Ausgabeformaten zur Verfügung – passend zu Ihrem konkreten Bedarf:

1. EED-Verbrauchsinfo Online über Techem Mieterportal

Die Mieterinnen und Mieter erhalten von uns einen Link zu ihrer monatlichen Verbrauchsinfo per E-Mail und können jederzeit direkt online im Browser zugreifen. Die Daten werden dauerhaft aktualisiert und sind ansprechend gestaltet.

2. EED-Verbrauchsinfo Online mit Flex Print

Mieterinnen und Mieter ohne Zugang zum Mieterportal erhalten von uns ihre monatliche Verbrauchsinfo per Post. Der Postversand wird automatisch eingestellt, sobald Sie eine E-Mail-Adresse im Kundenportal hinterlegen.

Was ändert sich durch die Energieeffizienz-Richtlinie?

Die EED bedeutet mehr Transparenz für Bewohnerinnen und Bewohner und neue Anforderungen an die Immobilienwirtschaft. Die zentralen Neuerungen sind:

  • Einzelerfassung per Fernablesung: Die EED macht die Fernablesung von Wasserzählern, Wärmezählern und Heizkostenverteilern zum Standard. Mit Umsetzung der EED in Deutschland dürfen nur noch fernablesbare Zähler neu installiert werden. Vermieter werden verpflichtet, alte Zähler sukzessive zu ersetzen. Die individuelle Fernablesung ermöglicht regelmäßige Verbrauchsinformationen für die Bewohnerinnen und Bewohner.
  • Unterjährige Informationen zum Verbrauch: Statt einer einmaligen Information zum Jahresverbrauch fordert die EED, Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig (halb- oder vierteljährlich) über den individuellen Verbrauch von Heizkörpern und Wasser zu informieren. Ab 2022 sind monatliche Verbrauchsinformationen vorgesehen.

    Erfahren Sie mehr zur unterjährigen Verbrauchsinformation mit Techem.

Sie haben noch Fragen? 

Dann geben Sie diese oder passende Schlagwörter einfach in unsere Suchfunktion ein:

Ziel der EED ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem im Jahr 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Durch transparente Informationen soll der Ressourcenverbrauch gesenkt und dadurch das Klima geschützt werden. Dazu enthält die EED klare Handlungsaufforderungen. Ermöglichen Sie ihren Mieterinnen und Mietern durch Fernablesung und regelmäßige Verbrauchsinformationen einen effizienteren Umgang mit Energie und kommen Sie so Ihren künftigen gesetzlichen Verpflichtungen ohne großen Aufwand nach.

Die EED sieht eine regelmäßige Information der Mieterinnen und Mieter über individuelle Verbräuche vor. Damit Verbrauchsstände regelmäßig abgelesen werden können, müssen Erfassungsgeräte fernablesbar sein. Dafür geeignet sind elektronische Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler, die eine Fernablesung außerhalb der Wohnung möglich machen.

Bis 2027 müssen nicht fernablesbare Erfassungsgeräte ausgetauscht werden. Mit Umsetzung der EED in Deutschland dürfen seit Januar 2022 nur noch Erfassungsgeräte neu verbaut werden, die über eine Funktion zur Fernablesung verfügen.

Rauchwarnmelder unterliegen hingegen nicht der EED. Dennoch sind die Techem Funk-Rauchwarnmelder im Techem Smart System eingebunden. So muss auch für die Funktionsprüfung niemand mehr das Gebäude betreten. 

Die jährliche Heizkostenabrechnung wird seit Januar 2022 durch die unterjährigen Verbrauchsinformationen ergänzt.

Die Verbrauchsinformationen müssen folgende Punkte enthalten:

  • Den Verbrauch der Nutzerin oder des Nutzers in Kilowattstunden
  • Einen Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats derselben Nutzerin oder desselben Nutzers sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres derselben Nutzerin oder desselben Nutzers, soweit diese Daten erhoben worden sind
  • Einen Vergleich mit dem Verbrauch einer oder eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzerin oder -nutzers derselben Nutzerkategorie

Sie können Ihren Mieterinnen und Mietern die Verbrauchsinformationen als ausgedrucktes Dokument zur Verfügung stellen. Eine Online-Bereitstellung der Verbrauchsinformationen etwa per E-Mail ist genauso zulässig.

Mieterinnen und Mieter profitieren von voller Transparenz über ihren aktuellen Verbrauch von Heizung und Wasser. Denn nur so können sie sparsam mit Energie und Ressourcen umgehen. 

Techem Kundinnen und Kunden sparen sich jede Menge Zeit und Aufwand. Durch die praktische Funk-Fernablesung entfallen Terminabsprachen mit den Mieterinnen und Mietern. Mit Techem sind Sie bereits heute auf die Anforderungen der EED vorbereitet.

Zwischen der EED und dem MsbG gibt es keine Schnittmengen. Das MsbG enthält Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb, insbesondere für die Einführung intelligenter Messsysteme. Bei der EED hingegen geht es im Kern um die Verbrauchsinformationen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.

Nein. Um die Vorgaben der EED zu erfüllen, ist ein Smart Reader ausreichend.

Unser Team ist für Sie da

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.