Pressemeldung - 11.05.2017
Eschborn. Der Energiemanager und Messdienstleister Techem hat die vom Bundeskartellamt am 4. Mai veröffentlichten Ergebnisse der Sektoruntersuchung in der Submetering-Branche eingehend gesichtet und ausgewertet. Das Amt hatte keine Wettbewerbsverstöße festgestellt, aber Anregungen gegeben, die den Wettbewerb intensivieren können – beispielsweise die Einführung technischer Standards oder die Angleichung von Eichfristen.
Das Unternehmen bewertet die Impulse des Amtes zur Veränderung des Marktumfelds in Richtung stärker vereinheitlichter Standards positiv, da damit mehr Möglichkeiten für alle Marktteilnehmer einhergehen. „Techem hat in den vergangenen Jahren im Rahmen einer europäischen Initiative die Entwicklung eines einheitlichen, europaweit offenen Standards für Funkfernerfassung mit vorangetrieben. Darauf hat auch das Bundeskartellamt in seinem Bericht hingewiesen", sagt Techem CEO Frank Hyldmar. Dieser Standard erfülle hohe gesetzliche Sicherheitsvorgaben und werde nun sukzessive in unterschiedliche Erfassungsgeräte von Techem integriert. Auch Überlegungen zur Angleichung der Eichfristen von Zählern für Wärme, Warm- und Kaltwasser steht Techem grundsätzlich offen und mit der Bereitschaft gegenüber, seine Expertise in die weitere Diskussion einzubringen.
Diese Expertise zieht Techem aus seiner mehr als 60-jährigen Erfahrung als Messdienstleister. Das Unternehmen hilft dabei Haus- und Wohnungseigentümern und Mietern, die von der Politik an sie gerichteten Erwartungen an Energieeinsparung und Klimaschutz zu erfüllen. Die Politik hat hier klare Ziele gesetzt, die zu erreichen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Allein durch die verbrauchsabhängige Abrechnung werden rund 20 Prozent Energie eingespart und so der CO₂-Ausstoß reduziert. Die Mieter profitieren von der Energieeinsparung durch niedrigere Heizkosten.