Pressemeldung - 30.09.2020
Aktuelle Techem Studie zeigt, was die Bewohner von Mehrfamilienhäusern in Sachen Wärmeverbrauch richtig machen – und wo mehr Informationen zu wirkungsvollen Maßnahmen fehlen.
Eschborn, 21. Oktober 2020. Die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gibt vor, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Allerdings ist sie bundesweit nicht einheitlich, sondern durch die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer geregelt. Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht.
Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen ist die Nachrüstung im Bestand noch nicht geregelt.
Eine Kurzumfrage von Techem, einem führenden Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude, unter Mietern zeigt: Rund drei Viertel (78 Prozent) der Haushalte in Berlin und Brandenburg sind bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Gleichzeitig sind jeweils noch rund 22 Prozent der Haushalte in beiden Bundesländern nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet – diese gilt es nun, bis Ende des Jahres nachzurüsten. Im bundesweiten Vergleich sind durchschnittlich in 9 Prozent der Wohnungen keine Rauchwarnmelder installiert, in sieben Bundesländern liegt die Ausstattungsquote sogar bei über 95 Prozent. Das größte Defizit zeigt sich bei Haushalten in Sachsen. Hier ist über die Hälfte der Mietwohnungen (56 Prozent) noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
In allen Bundesländern ist nach der jeweiligen Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten, müssen überall mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. In Berlin und Brandenburg sind diese darüber hinaus auch in allen anderen Aufenthaltsräumen, wie beispielsweise im Wohnzimmer, Pflicht. Auf diese Punkte sollten Vermieter daher besonders achten:
Während die Installationspflicht deutschlandweit klar geregelt ist, unterscheiden sich die Regelungen für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Landesbauordnungen – mal ist der Mieter, mal der Vermieter dafür verantwortlich. Unabhängig davon führt aber die allgemeine Verkehrssicherungspflicht dazu, dass in allen Bundesländern stets auch der Eigentümer in der Pflicht bleibt, die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder sicherzustellen.
Eine der wichtigsten Grundlagen hierfür ist die Aufklärung der Bewohner. Und hierbei besteht in Berlin noch Nachholbedarf: 18 Prozent der Befragten haben dort noch nie von der Pflicht gehört. In Brandenburg wissen hingegen 97 Prozent um die Rauchmelderpflicht in ihrem Bundesland oder haben schon einmal davon gehört.
„Um ihren Verpflichtungen in Sachen Rauchmelder vollumfänglich nachzukommen, ist es für Vermieter und Eigentümer mit der fachgerechten Installation von Rauchwarnmeldern aber noch nicht getan. Sie müssen vielmehr sicherstellen, dass die jährliche Überprüfung der Geräte auch zuverlässig erfolgt. Wollen sie ihre Mieter in dieser Angelegenheit entlasten, sind ferninspizierbare Funkrauchwarnmelder das Mittel der Wahl, denn diese können auch ohne Anwesenheit des Bewohners und somit ohne die oftmals aufwändigen Terminabstimmungen überprüft werden. Das spart Zeit und Verwaltungsaufwand und erhöht die Sicherheit“, kommentiert Gernot Breunig, Experte für Rauchwarnmelder bei Techem.
Diesen Vorteil wissen die Befragten in Brandenburg besonders zu schätzen: Während es Mietern in Berlin noch lieber ist, wenn der Techniker zur Überprüfung von Rauchwarnmeldern zu Hause vorbeikommt (66 Prozent), bevorzugen sie in Brandenburg die Funkfernüberprüfung der Geräte ohne Anwesenheit eines Technikers (63 Prozent). Damit das funktioniert, müssen in Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein, die per Funk überprüft werden können. Vermieter sollten also jetzt handeln, ihren Gebäudebestand prüfen sowie Geräte installieren und dann regelmäßig überprüfen lassen, um zum Ende der Übergangspflicht in Berlin und Brandenburg die gesetzlichen Auflagen vollumfänglich zu erfüllen.
Weitere Informationen zum Thema Rauchwarnmelder stehen unter rauchwarnmelder.techem.de zur Verfügung.
Für die vorliegende Umfrage hat Techem gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Innofact 1.035 Haushalte mit volljährigen Bewohnern befragt, die zur Miete wohnen. Die Online-Erhebung erfolgte im September 2020 und ist bevölkerungs-, geschlechts- und altersrepräsentativ für die regionale Verteilung auf die Bundesländer.