Pressemeldung - 24.09.2012
Mit ihrem Energiekonzept hat die Bundesregierung die Weichen für die künftige Klimapolitik gestellt und damit die effiziente Verwendung von Energie noch stärker in den Vordergrund gerückt: Der Primärenergieverbrauch in Deutschland soll bis 2020 um 20 Prozent gesenkt werden im Vergleich zum Verbrauch des Jahres 2008. Gleichzeitig sollen die CO2-Emissionen gegenüber 1990 um mindestens 30 Prozent reduziert werden.
Erreichen werden wir die Klimaziele nur, wenn ein bisher unterrepräsentierter Ansatz konsequent verfolgt wird: Zuerst Energie sparen und dann den verbleibenden Bedarf möglichst umweltfreundlich erzeugen. Eine Schlüsselrolle beim effizienteren Umgang mit Energie nimmt der Gebäudebereich ein. Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser beträgt mehr als ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland. Wegen der begrenzten wirtschaftlichen Belastbarkeit der Gebäudeeigentümer gibt es eine hohe Anzahl an Bestandsgebäuden, die nicht saniert werden, deren Energiebilanz dennoch maßgeblich verbessert werden muss. Einen großen Beitrag kann hier der Einsatz von so genannten geringinvestiven Maßnahmen zur Optimierung der Heizanlage leisten.
Rund 90 Prozent aller Heizanlagen werden im Wohnungsbestand durch überdimensionierte und veraltete Komponenten, falsche Einstellungen und unzureichende Wartung nicht im Sollbereich betrieben. Diese Schwachstellen können durch den Austausch von Pumpen und Ventilen sowie eine optimierte Betriebsführung beseitigt werden. Investitionen von zwei bis fünf Euro pro Quadratmeter Wohnfläche lösen im Mittel Energieeinsparungen von 10 Prozent aus.
Energie-Contracting ein weiterer Baustein für mehr Energieeffizienz. Contracting ermöglicht dem Gebäudeeigentümer, die Investition in die Heizanlage sowie den professionellen Anlagenbetrieb auf einen Dienstleister zu übertragen. Dadurch wird privates Kapital für die notwendigen Investitionen mobilisiert.
Fazit: Die Politik muss nachbessern, um widerspruchsfreie und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Drei Punkte sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung: Erstens, eine technologieoffene Definition der Einsparziele im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Zweitens, die Ausweitung von Effizienzmaßnahmen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Und drittens, die Umsetzung des Energiekonzeptes im Contracting mit der Novellierung des Mietrechtes und der Kopplung der Ökosteuerrückerstattung an energieeffiziente Contracting-Vorhaben.