Pressemeldung - 27.10.2016
Eschborn. Die „Steckbriefe“ für Wohngebäude sind nun fällig, zumindest was deren Aktualisierung angeht. Da die Gültigkeit von Energieausweisen nach zehn Jahren ausläuft, besteht für viele, die nach der Energieeinsparverordnung 2007 erstellt wurden, nun Handlungsbedarf.
Der Ausweis hat unter anderem das Ziel, eine Markttransparenz für Mieter und Käufer von Immobilien zu schaffen. Er gibt Anhaltspunkte zur Energieeffizienz als ein Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht damit den Energiebedarf bzw. den Energieverbrauch für potenzielle Interessenten kalkulierbar, bevor sich diese für oder gegen eine Immobilie entscheiden. Mit der EnEV 2014 haben sich Inhalt und Verwendung des Energieausweises geändert. Dank neuer Energieeffizienzklassen – von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht) – sind sie noch aussagefähiger.
Ein Energieausweis ist bei Neuvermietung oder Verkauf von Immobilien dem Mieter/Käufer unaufgefordert vorzulegen und spätestens bei Vertragsschluss zumindest in Kopie zu übergeben. Zudem ist bereits in Immobilienanzeigen die Angabe der Energiekennwerte des Ausweises Pflichtprogramm. Kommen Vermieter oder Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Ausweispflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen nicht (z.B. denkmalgeschützte oder unbeheizte Gebäude und Abrissgebäude).
Unterschieden wird übrigens in zwei Arten von Energieausweisen: Der verbrauchsorientierte Energieausweis, den auch Techem anbietet, wird auf Basis des erfassten und klimabereinigten Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre erstellt. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an und wird auf Basis der baulichen und anlagentechnischen Beschaffenheit der Gebäudehülle bzw. der Heizungsanlage erstellt.
Hinweis für Energieausweis-Interessenten: Sie können Ihren Energieausweis bequem im Techem Kundenportal erneuern.
Alternativ erreichen Sie uns telefonisch, Mo. - Fr. von 8 - 18 Uhr, unter Tel.: 0800/8 333 666 (kostenlos).