Immobilien-Ratgeber - 12.01.2024
Ab 01. Januar 2023 teilen sich Vermieterinnen und Vermieter künftig die CO₂-Steuer für Heizöl, Gas und Fernwärme. Doch wer muss wie viel zahlen? Wir erklären Ihnen die CO₂-Steuer, das 10-Stufenmodell und alle weiteren Punkte, die für Vermieterinnen und Vermieter wichtig sind!
Techem übernimmt mit der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung für Sie automatisch die Einstufung Ihrer Liegenschaft in das 10-Stufenmodell und die transparente CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermietenden und Mietenden.
Sie möchten wissen, mit welchem Preis Sie für Ihre Immobilie rechnen müssen? Verschaffen Sie sich einen Überblick: Unser CO₂-Kosten-Rechner bietet Ihnen eine individuelle CO₂-Kostenprognose - komplett kostenlos!
Der CO₂-Preis pro Tonne, umgangssprachlich CO₂-Steuer genannt, ist ein Instrument der Umweltpolitik zur Senkung von CO₂-Emissionen und folgt einem simplen Prinzip: Wer für den Ausstoß von CO₂ durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe verantwortlich ist und der Umwelt schadet, der soll dafür zahlen.
Für jede ausgestoßene Tonne CO₂, müssen Unternehmen daher Emissionszertifikate erwerben. Diese Mehrkosten werden über die Preise (bspw. für Heizöl und Gas) an die Verbraucher weitergegeben. Die CO₂-Kosten sind dann in den jeweiligen Rechnungen separat aufgeführt.
Der CO₂-Preis pro Tonne wurde bislang von Jahr zu Jahr erhöht, außer im Jahr 2023 (siehe Abbildung zur Preisentwicklung). Ab 01. Januar 2024 steigt der nationale CO₂-Preis auf 45 Euro je CO₂-Zertifikat. Eine Änderung des BEHG war dafür nötig. Diese Änderung des BEHG wiederum ist Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes, das verabschiedet wurde (Stand 15.12.23).
Was hat der CO₂-Preis nun mit der CO₂-Kostenaufteilung zu tun?
Die Höhe der Kosten, die für Vermieterinnen und Vermieter im Rahmen des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes entstehen, sind also zum einen von der Menge des CO₂-Ausstoßes abhängig und zum anderen von der Entwicklung des CO₂-Preis pro Tonne.
Quelle: Im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 ist eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bei den CO₂-Preisen ab 2024 bzw. 2025 im § 10 Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 erfolgt (Artikel 7 des Artikelgesetzes). Der Bundesrat hat dem am 15.12.23 zugestimmt.
Das Stufenmodell ist für alle Wohngebäude, sowie Gebäude mit gemischter Nutzung vorgesehen. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich Vermieterinnen und Vermieter gemäß der Tabelle zum Stufenmodell an der CO2-Steuer beteiligen.
Das sieht zum Beispiel so aus: Bei einem Wohngebäude mit sehr hohem energetischem Standard – dem KfW Effizienzhaus 55 – sollen die Mieterinnen und Mieter die CO2-Bepreisung weiter vollständig tragen. Ein solches Haus benötigt lediglich 55 Prozent der Energie eines Neubaus nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), sprich ist um 45 Prozent sparsamer. Bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz müssen Vermieterinnen und Vermieter hingegen entsprechend der Tabelle zum Stufenmodell künftig 95 Prozent der CO2-Abgabe übernehmen.
Für Techem Kunden bieten wir einen sehr bequemen Service im Rahmen der Heizkostenabrechnung an. Auf Basis der CO₂-Menge und der Quadratmeter wird automatisch in der Heizkostenabrechnung der Emissionsgrad errechnet und die Immobilie einer Stufe im Zehn-Stufenmodell zugeordnet. Sie müssen uns also lediglich zwei Informationen pro Immobilie übermitteln: Die CO₂-Menge und die CO₂-Kosten. Diese Informationen werden auf den Rechnungen Ihres Energieversorger separat ausgewiesen.
Wir sorgen für die rechtskonforme Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter, sowie für die transparente Darstellung auf der Heizkostenabrechnung.
Wichtig zu wissen ist: Die Verordnung gilt ab dem Abrechnungszeitraum 2023. Die neue Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter wird daher in der Regel erst mit den in 2024 erstellten Abrechnungen notwendig.
Das Gesetz wirft zahlreiche Fragen bei Vermietenden auf. Für welche Energieträger sind die CO₂-Kosten aufzuteilen? Ab wann gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz? Was sind die Aufgaben von Vermietenden, um die CO₂-Kosten aufzuteilen?
Wir haben die zehn häufigsten davon aus Gesprächen mit unseren Kundinnen und Kunden gesammelt und geben in diesem Video die Antworten darauf. Alternativ finden Sie alle Antworten auch auf dieser Seite: Die 10 häufigsten Fragen zur CO2-Umlage.
Für Techem Kunden bieten wir einen sehr bequemen Service im Rahmen der Heizkostenabrechnung an. Auf Basis der CO₂-Menge und der Quadratmeter wird automatisch in der Heizkostenabrechnung der Emissionsgrad errechnet und die Immobilie einer Stufe im 10-Stufenmodell zugeordnet. Sie müssen uns also lediglich zwei Informationen pro Immobilie übermitteln: Die CO₂-Menge und die CO₂-Kosten. Diese Informationen werden auf den Rechnungen Ihres Energieversorger separat ausgewiesen.
Wir sorgen für die rechtskonforme Aufteilung zwischen Vermietenden und Mietende, sowie für die transparente Darstellung auf der Heizkostenabrechnung.
Wichtig zu wissen: Die Umsetzung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes betrifft alle Abrechnungszeiträume, die am 01. Januar 2023 oder später beginnen.
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