Digitalisierung & Innovation - 13.03.2023
Im Jahr 2040 soll Österreich klimaneutral sein. Bis dahin soll es gelingen, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und – wenn das nicht möglich ist – diese zu speichern bzw. zu kompensieren.
In einem ersten Schritt hat die österreichische Bundesregierung den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) erarbeitet und Ende 2019 der EU vorgelegt. Er enthält Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude. Dadurch sollen die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 27 % reduziert werden, das sind rund 9 Mio. Tonnen Co2.
Für Wohnungs-Eigentümer*innen, Verwalter*innen und Anleger*innen bedeutet dieser Einsatz für die Klimaneutralität neben großen Chancen auch einiges an Verunsicherung. Der folgende Artikel informiert Sie daher über geplante Maßnahmen, rechtliche Rahmenbedingungen und Umstiegs-Förderungen.
Beim Heizen setzt die Bundesregierung stark auf den Ausstieg aus Ölheizungen sowie auf Energieeffizienz durch Heizkesseltausch. Etwa die Hälfte der bestehenden Ölheizungen soll bis 2030 durch innovative Systeme mit erneuerbarer Energie oder durch effiziente Fernwärme ersetzt werden.
Seit 2020 ist in Österreich der Einbau von Ölkesseln in Neubauten verboten. Für klimaneutrale Heizformen sind außerdem Steuerbegünstigungen geplant, um sie leistbarer und wettbewerbsfähiger zu machen. Steuerbegünstigungen gibt es darüber hinaus auch für Biogas, Wasserstoff und verflüssigtes Erdgas (LNG). Nachhaltiges Biogas, nachhaltiger Wasserstoff und Bio-LNG sollen ganz von der Steuer befreit werden.
Bereits durch die Ökostromgesetz-Novelle 2019 wurde die Förderung für Photovoltaik-Anlagen um weitere drei Jahre verlängert. 36 Millionen Euro stehen derzeit zur Verfügung, mit denen bis zu 30 % des Investitionsvolumens gefördert werden.
Die ersten 25.000 kWh in der Solar-Eigenstromproduktion waren schon länger steuerbefreit, und heuer ist die Eigenstromsteuer für selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom gänzlich gefallen.
Im Bereich des Wohnrechts ist geplant, rechtliche Barrieren für Sanierungen bzw. für die Errichtung von Solaranlagen oder E-Ladestationen abzubauen. So könnte zum Beispiel auf die Notwendigkeit einer 100%-Zustimmung aller Eigentümer*innen verzichtet werden.
Um – vor allem finanzielle – Hürden für Sanierungen oder den Einbau von E-Ladestationen abzubauen, wird die Unterstützung zur Errichtung von privaten E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern mittels Förderungen weitergeführt.
Außerdem werden neue, zielgerichtete Förderungen geschaffen, um die Sanierungsrate zu verdoppeln. Das können Zuschüsse sein, aber auch geförderte Finanzierungsmodelle oder steuerliche Maßnahmen.
Auch Teilsanierungen zur Steigerung der Energieeffizienz sollen in Zukunft gefördert werden – unter der Voraussetzung, dass ein thermisch-energetisches Gesamtsanierungskonzept vorliegt. Dadurch wird der notwendige Kapitalaufwand, der auf einmal aufzubringen ist, verringert.
Aufgrund der großen Menge an geplanten Maßnahmen in Sachen Klimaneutralität empfehlen wir Wohnungseigentümer*innen, Anleger*innen und Verwalter*innen, die Novellen im Bereich Klimaschutz und Wohnungseigentum im Auge zu behalten – ebenso wie die geplante Steuerreform. Hier könnte bares Geld sozusagen auf der Straße liegen. Und wie überall gilt auch hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
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