Digitalisierung & Innovation - 13.03.2023
Die EED (Energy Efficiency Directive) hat direkte Auswirkungen auf die Verwaltung von Gebäuden. Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen hier vor.
Im Jahr 2030 soll der Energieverbrauch in der Europäischen Union um ein Drittel effizienter sein als 2007. Dieses Ziel hat die EU in der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) festgeschrieben. Es soll u. a. durch Neuerungen bei der Ablesung von Wärmemengen- und Wasserzählern erreicht werden.
Damit hat die EED (Energy Efficiency Directive) direkte Auswirkungen auf die Verwaltung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen. Sie enthält nämlich eine stärkere Informationspflicht über Verbrauchsdaten und sieht außerdem Fernableseinfrastruktur in der Einzelverbrauchserfassungen vor. Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen hier vor:
Die neuen digitalen Verbrauchserfassungsgeräte für Wärme, Kälte und Wasser sind funkfähig, das heißt, dass die Wohnung nicht betreten werden muss, um die Verbrauchsdaten abzulesen. Stattdessen nimmt ein mobiler Ableseservice die Daten über Funk von außerhalb des Gebäudes ab. Es ist auch möglich, dass das System mit einem Online-Service verbunden wird und die Daten über das Internet sendet.
Die verwendeten Geräte senden mit niedriger Leistung, nur kurz und sehr selten. Sie sind gesundheitlich absolut unbedenklich: Die entsprechenden Messwerte (SAR) liegen weit unter jenen für ein gewöhnliches W-Lan oder ein Mobilfunknetz.
Ziel dieser regelmäßigen Informationen ist es, die Energieeffizienz zu steigern. Sie sollen den Endnutzern dabei helfen, ihren Energiehaushalt zu optimieren und zu reduzieren. Deshalb enthalten die halb- oder vierteljährlichen Berichte nicht nur die Verbrauchsmengen für die Wärme- und Kälteversorgung und die Warmwasseraufbereitung, sondern auch weitere Daten:
Die technische Einsatzdauer der Verbrauchserfassungsgeräte beträgt in Österreich zehn Jahre für Heizkostenverteiler und fünf Jahre für Wärmemengen-, Warm- und Kaltwasserzähler. Aufgrund ihrer zeitlichen Vorgaben wirkt sich die EED daher bereits auf aktuelle Entscheidungsprozesse in der Wohnungswirtschaft aus.
Sollte also in Ihren Wohnobjekten ein Tausch der Erfassungsgeräte aufgrund des Maß- und Eichgesetzes bevorstehen, empfehlen wir Ihnen unbedingt, bereits jetzt auf fernablesbare Technologien zu setzen. Sie ersparen sich dadurch Mehrkosten für eine spätere Umrüstung.
Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernauslesbar und funkfähig sein.
Verbrauchsdaten mindestens halbjährlich, auf Anfrage vierteljährlich, an Eigentümer bzw. Mieter
Verbrauchsinformationen mindestens monatlich
Nachrüstung bzw. Umtausch alter Ablesegeräte
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