Ob ein Zähler geeicht ist kann man relativ einfach erkennen. Auf jedem geeichten Gerät befindet sich ein so genannter Eichstempel bzw. eine Eichplombe. Dieser gibt an wer die Eichung durchgeführt hat und in welchem Jahr dies erfolgt ist. Ausgehend von diesem Jahr gelten Wärme- und Wasserzähler in Österreich für 5 Jahre als geeicht.
Auszug aus dem §36(1) MEG: Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und Stempelung von Messgeräten. Durch die Stempelung wird beurkundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung den messtechnischen Anforderungen genügt hat und dass zu erwarten ist, dass es bei ordnungsgemäßer Handhabung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Eichung richtig bleibt. Durch die Stempelung wird die Eichung dokumentiert.