Die EED sieht eine regelmäßige Information der Bewohnerinnen und Bewohner über individuelle Verbräuche vor. Damit Zählerstände regelmäßig abgelesen werden können, müssen Messgeräte fernablesbar sein. Bis 2027 müssen nicht fernablesbare Messgeräte ausgetauscht werden.
Mehr Klimaschutz durch transparente Verbräuche – hier setzt die Energieeffizienz-Richtlinie an. Sie fordert, dass Bewohnerinnen und Bewohner häufiger und transparenter über ihren Ressourcenverbrauch informiert werden. Denn nur wer seinen Verbrauch kennt, kann ihn auch effizient reduzieren.
Ziele der Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
Mit der Energieeffizienz-Richtlinie haben sich die EU-Staaten dazu verpflichtet, den Energieverbrauch von Immobilien zu reduzieren. Bewohnerinnen und Bewohner sollen durch mehr Verbrauchstransparenz animiert werden, bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder Wasser umzugehen. Regelmäßige Informationen helfen ihnen, den individuellen Verbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken.
Was ändert sich durch die Energieeffizienz-Richtlinie?
Die EED bedeutet mehr Transparenz für Bewohnerinnen und Bewohner und neue Anforderungen an die Immobilienwirtschaft. Die zentralen Neuerungen sind:
- Unterjährige Informationen zum Verbrauch: Statt einer einmaligen Information zum Jahresverbrauch fordert die EED, Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig (halb- oder vierteljährlich) über den individuellen Verbrauch von Heizkörpern und Wasser zu informieren. Ab 2022 sind monatliche Verbrauchsinformationen vorgesehen.
Weiterführende Dokumente und Materialien für Sie
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Ziel der EED ist es, den Energieverbrauch von Bewohnerinnen und Bewohnern zu senken. Durch transparente Informationen soll der Ressourcenverbrauch gesenkt und dadurch das Klima geschützt werden. Dazu enthält die EED klare Handlungsaufforderungen an den Abgeber (von Wärme bzw. Kälte). Sie müssen die Bewohnerinnen und Bewohnern z. B. durch Fernablesung und regelmäßige Verbrauchsinformationen einen effizienteren Umgang mit Energie ermöglichen.
Die EED ist am 24. Dezember 2018 in Kraft getreten. Sie sieht einen stufenweisen Ausbau der Pflichten für Abgeber (von Wärme und Kälte) vor. In Österreich wurden die Anforderungen der EED mit der Novelle des Kälte- und Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) bereits teilweise umgesetzt.