Immobilien Ratgeber - 03.05.2023

Wie sauber ist Ihr Leitungswasser?

Nitrat, Pflanzenschutzmittel, Bakterien oder Schwermetalle: Immer wieder gibt es Berichte, dass unser Wasser mit Schadstoffen belastet ist. Ist da etwas dran? Und was müssen Sie tun, wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter die Wasserqualität beanstandet?

Hohe Qualitätsstandards beim deutschen Trinkwasser

Das Wasser, das in Deutschland aus der Leitung kommt, hat im internationalen Vergleich eine sehr hohe Qualität. Das liegt einmal an den vergleichsweisen strengen Grenzwerten, die durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben sind. Unser Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein und darf keine Stoffe enthalten, die gesundheitsschädigend sein könnten. Zum anderen wird unser Trinkwasser ständig kontrolliert. Es ist das am besten überwachte Lebensmittel. 
 
Um weiterhin eine hohe Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten, kommt es 2023 übrigens auch zu einer Überarbeitung der Trinkwasserverordnung.

Dass Grenzwerte überschritten werden, ist die Ausnahme. Besteht das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung, informiert das Gesundheitsamt die Bevölkerung.

Ab wann sind Vermieterinnen und Vermieter zuständig?

Die Qualität des Leitungswassers muss das Versorgungsunternehmen sicherstellen, also die Stadtwerke. Allerdings endet diese Pflicht am Übergabepunkt der öffentlichen Wasserversorgung, also am Hausanschluss. Was in den Wasserleitungen innerhalb des Hauses vor sich geht, dafür sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer verantwortlich.

Sind die Leitungen nicht in Ordnung und es kommt irgendwo zu Verunreinigungen, müssen Sie sich darum kümmern. Dies gilt auch für den Fall, dass Bleirohre vorhanden sind. In manchen älteren Gebäuden kommt das noch vor. Ist das Wasser mit Blei belastet, müssen Sie für Abhilfe sorgen und womöglich die Leitungen erneuern.

Die Legionellenprüfung im vermieteten Haus

Eine besondere Rolle spielen Legionellen. Das sind Bakterien, die natürlicherweise im Trinkwasser vorkommen. In geringer Konzentration sind sie völlig unbedenklich. Doch ab einer bestimmten Menge können sie die „Legionärskrankheit“ auslösen, eine Form der Lungenentzündung. 

Legionellen vermehren sich im warmen, stehenden Wasser. Deshalb muss alle drei Jahre an den Wasserentnahmestellen im Gebäude eine Legionellenprüfung stattfinden. Und Sie müssen die Mieterinnen und Mieter über die Ergebnisse der Analyse informieren. Nähere Informationen finden Sie im Beitrag Legionellen im Trinkwasser!

Wann besteht die Prüfpflicht auf Legionellenbefall?

Vermieterinnen und Vermieter können im ersten Schritt prüfen, ob sie ihre Immobilien regelmäßig auf Legionellenbefall untersuchen lassen müssen. Eine Prüfpflicht trifft bei Erfüllung der folgenden Punkte zu:

  • In der Immobilie befindet sich eine zentrale Warmwassererwärmung.

  • Diese zentrale Warmwassererwärmung versorgt mindestens drei oder mehr Wohnungen.

  • Von diesen Wohnungen ist mindestens eine vermietet. 

  • Der Wasserspeicher fasst mehr als 400 Liter oder das Leitungssystem mehr als drei Liter.

Die Kosten der regelmäßigen Beprobung sind umlagefähig. Die daraus resultierenden Ergebnisse geben Auskünfte über eine mögliche Gefährdung bzw. Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes gemäß der Trinkwasserverordnung.

 

Techem unterstützt Sie gerne mit einer professionellen Legionellenprüfung! Bei einem Positivbefund stehen wir Ihnen außerdem mit der Legionellenberatung zur Seite.

Darf die Miete bei Legionellenbefall gemindert werden?

Ist das Leitungswasser in keinem guten Zustand, ist Ihre Mieterin oder Ihr Mieter zur Mietminderung berechtigt. Allerdings muss die Beeinträchtigung schon erheblich sein. So hat das Landgericht Berlin entschieden, dass in einem Altbau Bleirohre keine Mietminderung rechtfertigen, solange die Werte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden (Urteil vom 8.9.2010, Az. 12U 194/09). Bei „rostigem“ Wasser darf die Miete zwischen 10 und 20 % gemindert werden. Und natürlich darf nur so lange gemindert werden, wie der Mangel besteht.

Leitfaden für Vermieterinnen und Vermieter zum Thema Legionellen

Jetzt Leitfaden kostenlos herunterladen!


 

Redaktionsrichtlinien und Haftungsklausel

Die Beiträge im Techem Immobilien-Ratgeber werden nach strengen Qualitätsrichtlinien verfasst und beziehen sich auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Achten Sie daher bitte auf die Angabe des Veröffentlichungsdatums zu Beginn der Beiträge.

Techem möchte Ihnen mit den Inhalten eine erste Orientierung zu bestimmten Themenkategorien bieten. Wir erbringen keine Rechtsberatung und sind hierzu auch nicht befugt. Tipps und Handlungsempfehlungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch darauf, korrekt, aktuell und/oder vollständig zu sein. Techem übernimmt für diesen Inhalt und dessen Verwendung keine Verantwortung. Daher raten wir dazu, für persönliche und individuelle Anfragen in rechtlichen oder finanziellen Anliegen, einen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater hinzuzuziehen.