Seit mehr als 20 Jahren setzen wir auf Messgeräte, die den Verbrauch per Funk übermitteln. Qualität und Zuverlässigkeit stehen bei uns an erster Stelle.
Im Jahr 2018 ist die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in der EU in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Vermieterinnen und Vermieter ab 2022 ihren Mieterinnen und Mietern monatlich Verbrauchsinformationen bereitstellen. Die Verbrauchsinformationen geben den Bewohnerinnen und Bewohnern transparenten Aufschluss über ihren Energieverbrauch – und helfen so beim Energiesparen. Aber das geht nur mit fernauslesbaren Messgeräten.
Seit dem 1. Dezember 2021, also mit Inkrafttreten der neuen HKVO, dürfen nur noch fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung installiert werden. Für bestehende Erfassungsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, dann müssen auch diese umgerüstet werden.
Installieren Sie ab dem 1. Dezember 2022 neue fernablesbare Ausstattung in Ihrer Liegenschaft, muss sie mit vergleichbaren Geräten anderer Hersteller interoperabel sein, so dass die Ausstattungen unterschiedlicher Hersteller Daten miteinander austauschen können. Dabei muss der Stand der Technik eingehalten werden.
Mit Geräten, die Sie von Techem installieren lassen, sind diese Anforderungen selbstverständlich erfüllt.
Das umfassende Techem Funksystem besteht aus:
Ihre Immobilien können in der Regel einfach mit der Techem Funktechnologie ausgerüstet werden. Sprechen Sie uns gerne an! Wir übernehmen die Planung, Montage und Geräteservice für Sie.
Mit Techem Smart System machen Sie es sich noch leichter: Die einzelnen Erfassungsgeräte unseres Funksystems arbeiten hier effizient zusammen.
Smart System ist unser Komplettpaket: Es erfasst und übermittelt die Verbrauchswerte der einzelnen Erfassungsgeräte zentral und ohne, dass Sie sich darum kümmern müssen.
So funktioniert’s: Wir rüsten zunächst Ihre Liegenschaften mit dem Smart Reader im Treppenhaus sowie Funkerfassungsgeräten in den einzelnen Wohnungen aus. Die Funkheizkostenverteiler, Funkwasserzähler und Funkwärmezähler senden die gemessenen Verbrauchswerte regelmäßig an den Smart Reader. Dieser überträgt sie automatisch und sicher verschlüsselt an das Techem Rechenzentrum. Hier erfolgen dann die Entschlüsselung und die weitere Verarbeitung der Verbrauchsdaten. Sie bekommen die Verbrauchsinformationen anschließend von uns zur Verfügung gestellt. Sie müssen sie nun nur noch an Ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben.
Um Techem Smart System zu nutzen, müssen Ihre Liegenschaften mit den Techem Funkerfassungsgeräten und dem Smart Reader ausgestattet sein. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
Der Smart Reader ist batteriebetrieben und sammelt die Messwerte der Funkerfassungsgeräte zu vorgegeben Zeitpunkten. Diese sendet er dann an die Cloud. Dabei erhält der Smart Reader Informationen, welche Funkerfassungsgeräte er empfangen soll und wann die nächste Übertragung stattfinden soll. Dazwischen ist der Smart Reader inaktiv und überträgt keine Daten, um die Batterie zu schonen. Sie können entscheiden, ob die Werte täglich, halbmonatlich oder monatlich übermittelt werden sollen. Der Smart Reader überträgt die verschlüsselten Erfassungswerte über eine gesicherte Mobilfunkverbindung in die Cloud.
Unsere Funktechnologie nimmt Vermieterinnen und Vermietern jede Menge Arbeit ab. Gleichzeitig können sich Bewohnerinnen und Bewohner über mehr Komfort freuen.
Für die Fernablesung muss die Heizung mit einem Funkheizkostenverteiler ausgestattet sein. Im Hausflur ist ein Datensammler positioniert, bei Techem ist das der Smart Reader. Der Heizkostenverteiler funkt die gemessenen Werte an den Smart Reader und dieser übermittelt die Daten weiter über eine Cloud an das Techem Rechenzentrum. Die Datenübertragung läuft natürlich verschlüsselt ab.
Wir von Techem übernehmen das sehr gerne für Sie. Setzen Sie sich dafür mit unserem Expertenteam in Verbindung und wir beraten Sie kostenlos. Auf Wunsch erstellen wir ein Angebot.
Zum Kontaktformular für Neukunden/Interessenten.
Die Ablesung per Funk beruht auf funkfähiger Messtechnik und einem Smart-Reader-Netzwerk. In den Wohnungen befinden sich Funk-Erfassungsgeräte, die die Verbrauchswerte automatisch ablesen und per Funk an den Smart Reader im Treppenhaus übermitteln. Dieser Smart Reader gibt die Daten dann weiter an das System des jeweiligen Dienstleisters.
Sehr gerne statten wir Ihre Liegenschaft/Liegenschaften mit den erforderlichen Geräten aus und übernehmen den Service. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Expertenteam auf . Neben einer kostenlosen Beratung erstellen wir auf Ihren Wunsch ein Angebot.
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Seit dem 1. Dezember 2021, also mit Inkrafttreten der neuen HKVO, dürfen nur noch fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung installiert werden. Für bestehende Erfassungsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, dann müssen auch diese umgerüstet werden. Seit dem 01.01.2022 besteht für alle fernauslesbaren Zähler die Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation gegenüber Mieterinnen und Mietern.
Mehr Informationen zur HKVO und EED finden Sie auf unserer Themenseite.
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