Durch die zahlreichen neuen Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz und Energiekrise ist die Heizkostenabrechnung eine umfangreichere Aufgabe geworden. Sie nimmt immer mehr Zeit in Anspruch, in der Sie sich nicht um Ihr Tagesgeschäft kümmern können.
Gleichzeitig erwarten Mieterinnen und Mieter nach wie vor eine faire, korrekte und transparente Abrechnung von Ihnen.
Um ordnungsgemäß abzurechnen, müssen Sie als Vermieterin oder Vermieter stets den Durchblick in der Gesetzeslage behalten und die Anforderungen entsprechend umsetzen. Sowohl der Aufwand als auch die Relevanz der Heizkostenabrechnung steigen. Techem unterstützt Sie bei dieser Herausforderung!
Auf dem Bild sehen Sie eine beispielhafte Kalkulation für ein Gebäude mit drei Wohneinheiten, Zentralheizung, zentraler Warmwasseraufbereitung, Beheizung durch Heizkörper und der Energiequelle Heizöl.
Nutzen Sie unseren digitalen Preis-Rechner und ermitteln Ihren individuellen Preis. Sie können direkt online abschließen oder sich das Angebot per Mail zusenden lassen, um es mit anderen Angeboten zu vergleichen. Perfekt für Gebäude mit bis zu 12 Wohnungen.
Wenn Sie sich beraten lassen möchten, dann fragen Sie uns über unser Kontaktformular an. Möchten Sie direkt und kontaktlos zu Ihrem Angebot, um dieses mit anderen vergleichen zu können? Nutzen Sie dafür ganz einfach unseren Online-Rechner und lassen sich das Angebot per Mail zusenden.
Die Techem Messgeräte sind per Funk fernauslesbar. Der Vorteil für Sie und Ihre Mieterinnen und Mieter? Die Geräte übermitteln die gemessenen Werte ganz automatisch. Aufwändige Ablesetermine vor Ort entfallen damit. Entscheiden Sie sich für die komplette Techem Funkinfrastruktur Smart System, installieren wir zusätzlich den Datensammler Smart Reader in Ihrer Immobilie. Der Smart Reader bündelt die Messwerte aller Geräte im Haus und sendet sie sicher verschlüsselt an Techem. Die Verbrauchswerte werden automatisch ins Techem Abrechnungssystem übernommen. Auf dieser Grundlage erstellen wir dann die Heizkostenabrechnung für Sie.
Um Ihre Heizkostenabrechnung zu erstellen, benötigen wir im letzten Schritt Ihre Kosten- und Nutzerdaten. Die digitalen Services im Kundenportal mein.techem erleichtern Ihnen diese Aufgabe immens: Sie werden anhand von einfachen Abfragen durch die Eingabemasken geführt. Dabei erhalten Sie Hinweise zu gesetzlichen Anforderungen. Sollten dennoch Rückfragen entstehen, kontaktieren Sie einfach unser Expertenteam. Ihre Eingaben werden im Hintergrund sofort und automatisiert geprüft. Damit ist eine zuverlässige Datenübermittlung gewährleistet.
Das PDF zeigt eine Muster-Einzelabrechnung, die Ihre Mieterinnen und Mieter von Ihnen erhalten – entweder digital als PDF oder ausgedruckt per Post. Zusätzlich erhalten Sie für Ihre Immobilie auch eine Gesamtabrechnung. Ihre Abrechnungen können Sie jederzeit im Online-Archiv des Techem Kundenportals mein.techem einsehen.
Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt den Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung, Grundsatzanforderungen an Geräte und etliche Spezialfälle. Die Normen DIN EN 834 und 835 fixieren die technischen Standards von Heizkostenverteilern und die detaillierten Anforderungen an Heizkostenverteiler inklusive der Prüfverfahren.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen und Privathaushalte von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene neue Verordnungen erlassen. Darunter zählen zum Beispiel die Strom- und Gaspreisbremse sowie die CO2-Kostenaufteilung. Sie alle haben Auswirkungen auf die Abrechnung. Beispielsweise müssen Vermieterinnen und Vermieter ihre Mieterinnen und Mieter über die angefallenen Entlastungsbeträge in der Jahresabrechnung informieren.
Mit den Lösungen von Techem wird die Erstellung der Abrechnung für Sie ganz einfach.
Alles, was wir von Ihnen einmal im Jahr brauchen, sind Ihre Kosten- und Nutzerdaten. In unserem Kundenportal mein.techem geht das ganz unkompliziert. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung und prüft am Ende Ihre eingegebenen Daten. So vermeiden wir Fehler und Rückfragen.
Den Rest können Sie uns überlassen. Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Gesamtübersicht sowie Einzelabrechnungen, die Sie nur noch an Ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben brauchen.
Mit unseren Funk-Messgeräten entfallen zudem aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Mieterinnen und Mietern, denn die Messwerte werden automatisch an uns übertragen. Ein Betreten der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Das erhöht die Zufriedenheit bei Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern.
Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung immer auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Abrechnung ist somit professionell erstellt.
Im Kundenportal mein.techem erstellen Sie Ihre Abrechnung einfach digital. Das spart Papier und jede Menge Verwaltungsaufwand. Auch ein Online-Archiv finden Sie dort. Hier sind Ihre Einzel- und Gesamtabrechnungen gesammelt, archiviert und auffindbar.
Wenn Sie die Funk-Messgeräte von Techem nutzen, wird die Ablesung noch einfacher. Eine Begehung der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Ihre Mieterinnen und Mieter freuen sich, denn lästige Ablesetermine entfallen.
Und sie profitieren noch mehr: Die von Techem erstellten Einzelabrechnungen sind transparent gestaltet und fair. Ihre Mieterinnen und Mieter zahlen das, was sie wirklich verbrauchen. Energie- und Wassersparen lohnt sich dadurch.
Wir unterstützen Sie mit unseren praktischen Online-Abrechnungsservices im Portal mein.techem. Mit unserem Service Abrechnung Direct müssen Sie nicht mehr auf die Abrechnung warten – kurz nach der Dateneingabe im Portal ist die rechtskonforme Abrechnung fertig. Mehr über Abrechnung Direct erfahren!
Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr erstellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Mietende müssen die Heizkostenabrechnung spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes erhalten haben.
Einmal im Jahr steht die Betriebskostenabrechnung an – und die Erstellung kann sehr aufwändig sein. Techem übernimmt diese Aufgabe gerne, vorausgesetzt Sie beauftragen uns auch für die Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung. Erfahren Sie mehr über unsere Betriebskostenabrechnung.
Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zum 1.12.2021 müssen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit der Jahresabrechnung weitere Informationen bereitstellen. Hierunter fallen unter anderem Verbrauchsinformationen, eine Übersicht der Verbrauchswerte, die Darstellung des witterungsbereinigten Energieverbrauchs im Vergleich zu einem Referenzuser oder die Darstellung der Energiekosten für Heizung und Warmwasser pro m². Mit der Verbrauchsanalyse Abrechnung von Techem geht das ganz leicht.
Mit der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Deutschland müssen Sie Ihre Mieterinnen und Mieter unterjährig über den Verbrauch von Heizung und Warmwasser informieren. Wir unterstützen Sie sehr gerne dabei. Mit unserer komfortablen Lösung EED-Verbrauchsinfo Online erfüllen Sie die Anforderungen der EED effizient, rechtskonform und ohne viel Aufwand. Hier erfahren Sie mehr.
Auf unserer FAQ-Seite beantworten wir Ihre Fragen rund um Techem sowie zur Heizkostenabrechnung. Schauen Sie gerne dort vorbei!
Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Seite für Mieter. Hier finden Sie zahlreiche Informationen rund um unsere Services und Geräte.
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