Rechtliche Themen

Techem informiert über die Gesetzgebung, ob für die Gebäudeverwaltung oder den Verbrauch: Von der EED-Richtlinie über eine transparentere Verwaltung und unterjährige Aufschlüsselung, hin zur Kostenverteilung oder zu Installationshinweisen für Ladestationen

Energieeffizienz-Richtlinie (EED) im Mittelpunkt

Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) – Umweltschutz und Kostenüberwachung

Die EED-Richtlinie ist eines der wichtigsten Projekte der Europäischen Union, das bezweckt, die Nachhaltigkeit und effiziente Nutzung von Ressourcen zu steigern. Als Servicepartner erhalten Sie von Techem EED-konforme Lösungen zur Verbrauchsablesung und -aufschlüsselung. Klimaschutz durch transparentes Verbrauchsmanagement.

Genau hier setzt die Energieeffizienz-Richtlinie an, indem sie unter anderem verlangt, dass Bewohner häufiger und transparenter über den Ressourcenverbrauch informiert werden. Regelmäßige Informationen über den individuellen Verbrauch hilft, ihn zu überdenken und effizient zu senken.

Ziele der Energieeffizienz-Richtlinie (EED)

Mit der Energieeffizienz-Richtlinie haben sich die EU-Staaten verpflichtet, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken. Dies bezweckt, Bewohner zu einem bewussteren Umgang mit Ressourcen wie Energie für Heizung und Wasser anzuregen und den Verbrauch transparenter zu gestalten. Regelmäßige Informationen helfen, den individuellen Verbrauch zu verfolgen und bewusst zu reduzieren. .

 

Welche Änderungen bringt die Energieeffizienz-Richtlinie?

Die EED bedeutet mehr Transparenz für die Bewohner, bring aber auch neue Anforderungen an die Immobilienwirtschaft mit sich. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Individuelle Abrechnung per Fernablesung: Mit der EED wird die Fernablesung von Wasser- und Wärmezählern sowie Heizkostenverteilern verpflichtend eingeführt. Die Richtlinie sieht vor, dass alle Messgeräte, die diese Technologie nicht unterstützen, bis zum 1. Januar 2027 ersetzt werden müssen, damit eine vollständige Fernablesung der Geräte möglich ist.
  • Unterjährige Verbrauchsinformationen: Die Richtlinie sieht eine Verlagerung des Informationsaustauschs über den Verbrauch von einer jährlichen auf eine halbjährliche, vierteljährliche und (ab 1. Januar 2022) monatliche Basis vor. Dies soll die Bewohner sensibilisieren und den Verbrauch transparenter gestalten.