Die RICHTLINIE 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte wird in Italien durch das Gesetzesvertretende Dekret Nr. 49 vom 14.03.2014 i.d.g.F. umgesetzt.
Die Richtlinie strebt insbesondere die Erhaltung und die Schonung der Umwelt als primärer Faktor für den Schutz der menschlichen Gesundheit unter dem Kriterium des Verursacherprinzips an.
Es ist im Entsorgungsprozess wesentlich, dass die Elektro- und Elektronik-Altgeräte bis zum letzten Schritt der getrennten Sammlung unversehrt sind, damit keine gefährlichen Stoffe oder Teile in die Umwelt gelangen.