Allgemeine Liefer- und Installationsbedingungen
Vertragliche Regelungen
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, regeln die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend "Allgemeine Bedingungen“ genannt) alle Verkaufs- und Lieferverträge für Produkte und Dienstleistungen durch Techem an Dritte. Sie bilden einen integralen und wesentlichen Bestandteil jedes Angebots, jeder Bestellung, jeder Auftragsbestätigung und jedes Vertrags jeglicher Art in Bezug auf die vorgenannten Produkte und Dienstleistungen.
1. Vertragsabschluss – schriftliche Form – Vorauszahlungen auf Gegenleistung
Der Kunde, der das kommerzielle Angebot und die entsprechenden Anhänge gelesen hat, erklärt und erachtet die Produkte für seine Bedürfnisse geeignet. Der Kunde ist daher allein verantwortlich für die Auswahl des Produkts. Der Vertrag gilt in dem Moment als abgeschlossen und in allen seinen Wirkungen zustande gekommen, in dem Techem darüber Kenntnis erlangt, dass der Kunde das Angebot schriftlich akzeptiert hat oder auf Wunsch des Kunden durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch Techem, das heißt, durch die Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung durch den Kunden. Techem behält sich die Möglichkeit vor, Geräte oder System zu verwenden, die in ihrer Funktion oder Art mit den angebotenen gleichwertig sind. Die etwaigen Abbildungen der Produkte im Angebot sind nur Richtwerte.
2. Aussetzung der Ausführung
Die Nichtzahlung der eventuell vereinbarten Vorauszahlung bis zum festgelegten Datum gibt Techem das Recht, die Ausführung des Vertrags bis zu deren Zahlung auszusetzen.
3. Widerrufsrecht – Vertragsstrafe
Der Kunde hat das Recht, vor Beginn der Ausführung und in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags durch schriftliche Mitteilung an Techem vom Liefervertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die bereits geleistete Vorauszahlung von Techem als Vertragsstrafe einbehalten oder, sofern noch nicht geleistet, von Techem als Gegenleistung für das Rücktrittsrecht noch verlangt. Wenn keine Vorauszahlung vereinbart wurde, hat Techem das Recht auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Lieferwertes zu verlangen.
4. Lieferung – Gefahrübergang
Das eventuell im Angebot vorgesehene Lieferdatum der Produkte ist lediglich ein Hinweis und nicht bindend und begründet daher kein Recht des Kunden, Entschädigung, Erstattung, Vergütung oder Strafen für Verzögerungen zu verlangen.
Bei reiner Lieferung befreit der Kunde Techem nach Übergabe der Produkte an den Frachtführer, von jeglicher Haftung oder Gefahr im Zusammenhang mit dem Transport. Diese Befreiung gilt auch für den Fall, dass Techem die Versand- oder Transportkosten trägt.
5. Klausel solve et repete
Die Zahlung des Preises kann auch im Falle eines anhängigen Urteils nicht durch Ausnahmen und/oder Ansprüche des Kunden ausgesetzt oder verzögert werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Zahlungsweise
Die Zahlungen müssen gemäß den im Angebot festgelegten oder anderweitig auf der Rechnung angegebenen Bedingungen erfolgen.
6.2. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug und unbeschadet des im folgenden Art. 8 Buchstabe A) genannten Rechts auf Vertragsbeendigung hat Techem das Recht, Verzugszinsen gemäß den rechtlichen Bestimmungen zu berechnen.
7. Zahlungsrückstand und Aussetzung der Dienstleistung
Der Kunde, der das Produkt nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, gilt als vertragsbrüchig.
Nach Ablauf von 15 (fünfzehn) Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum kann Techem Maßnahmen ergreifen, um die Forderung einzutreiben und die Dienstleistung aussetzen.
In jedem Fall vorbehaltlich des Rechts von Techem, von der ausdrücklichen Kündigungsklausel gemäß Art. 8 Gebrauch zu machen.
7.1. Schlüsselübergabe
Techem behält sich das Recht vor, die EAS-Verschlüsselungsschlüssel für Mess- und Aufzeichnungsgeräte mit Funktechnologie 4 bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderung durch den Kunden zurückzuhalten.
8. Ausdrückliche Kündigungsklausel
Techem behält sich das Recht vor, diesen Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung durch einfache schriftliche Mitteilung, einschließlich per Fax oder zertifizierter E-Mail, gemäß Art. 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in folgenden Fällen zu kündigen:
A) Nichtzahlung des Entgelts innerhalb der festgesetzten Fristen;
B) Vorlage der gerichtlichen Beschlagnahme oder Zwangsvollstreckung des Vermögens der Einrichtung oder der juristischen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist;
C) Insolvenzerklärung oder Vorlage anderer Insolvenzverfahren der Einrichtung oder der juristischen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist;
D) Auflösung und/oder Liquidation aus irgendeinem Grund des Unternehmens, der Einrichtung oder der juristischen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist.
9. Ausführung der Dienstleistungen – Prüfung
Techem führt die Installation der Produkte durch, indem er einen Termin festlegt, der dem Kunden vorab mitgeteilt wird und im Falle eventuell abwesender Personen, wird ein zweiter Termin festgelegt. Nach dem vorgenannten weiteren Zugang gilt die Installation als abgeschlossen und der Kunde ist verpflichtet, den bei Unterzeichnung des Angebots vereinbarten Preis zu zahlen.
Die Produkte werden gemäß den Anweisungen der Herstellerfirma und der zum Zeitpunkt der Installation geltenden Vorschriften installiert, um ihren ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Bei der Installation dürfen eventuelle Platzierungswünsche der Geräte oder ästhetische Ansprüche des Kunden nicht berücksichtigt werden.
Es versteht sich, dass bei Vorhandensein von Heizkörpern, die die Anwendung von Kostenverteilern (HCA) gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers nicht zulassen, der Verbrauch durch Schätzung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gemessen werden muss. Auf jeden Fall genehmigt der Kunde, auch bei Vorliegen technischer Gegenanzeigen, die Installation mithilfe eines Zweikomponentenklebers oder dergleichen unter Ausschluss jeglicher Mängel oder Haftung. Andernfalls erfolgt die Messung des Verbrauchs durch Schätzung.
Bei Installationen, die in den 15 Tagen vor dem Einschalten der Anlage von Techem durchgeführt werden, führt Techem eine einmalige Installation durch, nach der die Arbeiten als abgeschlossen gelten.
Die nachfolgenden Schritte werden unter Anwendung der in der Servicepreisliste angegebenen Preise berechnet.
Im Falle einer Aussetzung des Auftrags mit bereits geplanter Hilfeleistung hat der Kunde trotzdem das der Einsatzpauschale entsprechende Entgelt zu zahlen.
Die abschließende Prüfung der Produkte erfolgt im Beisein der einzelnen Nutzer/Wohnungseigentümer und wird von ihnen unterzeichnet. Etwaige Mängel oder Unstimmigkeiten des Produkts müssen zum Zeitpunkt der Prüfung schriftlich mitgeteilt werden; andernfalls gilt die Prüfung als erfolgreich. Techem führt die Prüfung aller installierten Geräte in den Wohnungen durch, zu denen es Zutritt hat und kündigt dies dem Mehrfamilienhaus an. Die Prüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn sie aus Gründen, die Techem nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist stattfinden kann. Für Nutzer, die bei der Prüfung abwesend sind, steht Techem zur Verfügung, um sie auf Anfrage unter Anwendung der in der Servicepreisliste angegebenen Preise durchzuführen. Techem teilt dem Kunden die Liste der Wohnungen mit, die zum geplanten Prüfungstermin möglicherweise nicht betreten werden konnten.
10. Garantie
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Inbetriebnahme der Produkte.
11. Garantieverfall
Die Garantie verfällt, wenn der Kunde, der Benutzer oder Dritte Installationen, Manipulationen, Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe vornehmen, die von Techem für ihre gelieferten Produkte nicht schriftlich genehmigt wurden.
12. Haftungsausschlüsse für Mängel und/oder Unstimmigkeiten
Ausgenommen von der Garantie und der Haftung von Techem sind: 1) Mängel, Unstimmigkeiten und Schäden, die durch normalen Gebrauch, mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte, nicht von Techem durchgeführte Bau- oder Montagearbeiten (einschließlich etwaige Mängel, Unstimmigkeiten und/oder Kratzer, die bei der Installation bereits am Heizkörper vorhanden waren) sowie aus anderen, nicht Techem zuzurechnenden Ursachen herrühren; 2) Schäden, die der Nutzer beim Auftreten des Mangels hätte vermeiden können, wenn er unverzüglich die geeigneten Maßnahmen ergriffen hätte; 3) Schäden, die sich aus der verspäteten Meldung des Nutzers ergeben; 4) Schäden im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Undichtigkeiten aufgrund der Installation, die nach der Prüfung auftreten und nicht innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten des Schadensereignisses gemeldet werden. 5) etwaige Fehler oder Mängel, die durch die Installation von Kostenverteilern (HCA) an Heizkörpern entstehen, die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers nicht geeignet sind.
13. Störung und Ersatz
Techem haftet nicht für die Garantie in Bezug auf das vorhandene Ventil und die Funktion des gelieferten Kopfes in Kombination mit dem vorhandenen Ventil. Ebenso haftet es nicht für Schäden, die durch eine Störung dieser Köpfe verursacht werden oder für Leckagen, die vom Ventil selbst ausgehen.
14. Service - Rahmenvereinbarung
Unbeschadet der vorstehenden Punkte folgt der Service dem Servicevertrag und der entsprechende Preis wird dem Servicevertragspartner, Verwalter oder Wohnungseigentümer gemäß dem unterzeichneten Angebot von Techem in Rechnung gestellt. In Ermangelung eines Servicevertrags mit Techem finden die ermäßigten Tarife keine Anwendung und die Preise werden erhöht.
Im Falle einer Rahmenvereinbarung gelten bei fehlender Installation der Wärmemesssysteme von Techem sind die Tarife für die angewendeten Serviceleistungen die Standardtarife oder die im Vertrag des Mehrfamilienhauses festgelegten Tarife, die nicht den im Rahmenvertrag genannten Vergünstigungen unterliegen.
15. Verbot der Übertragung des Vertrags - Zusammenarbeit Dritter
Der Kunde kann ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Techem die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsbeziehungen und die sich daraus ergebenden Rechte weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Das Fehlen eines solchen Einverständnisses führt zur Unwirksamkeit der Abtretung oder Übertragung.
Der Kunde ermächtigt Techem ausdrücklich, die Zusammenarbeit von Dritten zu nutzen, die speziell mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen beauftragt wurden.
16. Datenschutz
Gemäß Art. 13 der EU-Verordnung Nr. 679/2016 in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten erklärt sich der Kunde ab sofort mit der Verarbeitung der Daten nach den Grundsätzen der Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Transparenz einverstanden, die durch die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz des Rechts auf Privatsphäre festgelegt sind, und ernennt Techem zum Datenverarbeiter gemäß beigefügtem Vertrag.