Gemeinsamer Solarstrom in Mehrfamilienhäusern
Für Mehrfamilienhäuser soll es wesentlich einfacher werden, Solarstrom zu nutzen. Das Instrument dafür nennt sich „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“.
Dabei werden Mieterinnen und Mieter direkt mit Solarstrom von der Photovoltaikanlage auf dem Dach versorgt.
Aber nicht mehr als Stromtarif, der den Strom vom Dach mit dem aus dem Netz bündelt, sondern im Zuge einer einfachen Verrechnung. Das heißt der Solarstrom, der jeder einzelnen Mieterin oder Mieter zusteht, wird einfach vom Gesamtstromverbrauch des Mieters abgezogen. Der Stromversorger, der den Reststrom aus dem Netz liefert, liefert also entsprechend weniger.
Was genau so in über 3 Millionen Einfamilienhäusern bereits heute täglich funktioniert, wird jetzt mit dem Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung auch auf Mehrfamilienhäuser übertragen.
So profitieren auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern von den Vorteilen der Energiewende.
Die Mieterinnen und Mieter, die von den Vorteilen des Solarstroms profitieren wollen, haben zukünftig also zwei Stromverträge. Einerseits den für den Reststrom aus dem Netz mit dem Stromversorger ihrer Wahl. Hier ändert sich nichts, nur Verbrauch und Kosten sinken. Und andererseits der (neue, zweite) Vertrag über den Solarstrombezug, den der Gesetzgeber Gebäudestromnutzungsvertrag nennt.
Dieser Vertrag wird vom Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter angeboten. Dort ist der Umlageschlüssel definiert, nach dem die erzeugte Solarstrommenge zwischen allen Mitmach-Mietern aufgeteilt wird. Und natürlich ist dort auch der Preis für die Kilowattstunde Solarstrom definiert. Er liegt in der Regel unterhalb des Preises, den die Mieterin oder der Mieter für den Strom aus dem Netz bezahlt. So kann zukünftig jeder einzelne von den Vorteilen des grünen Solarstroms vom Dach profitieren.
Für die Abrechnung des Solarstromanteils sorgt dabei der Vermieter. Digitale Stromzähler messen Verbräuche und erzeugten Solarstrom. Genauso wie Heiz- und Nebenkosten schon heute durch den Vermieter abgerechnet werden, wird zukünftig auch der Solarstrom vom Dach vom Vermieter abgerechnet. Wie bei der Heiz- und Nebenkostenabrechnung wird er sich hierzu auch eines Dienstleisters wie bspw. Techem bedienen. Und natürlich funktioniert dieses Modell auch bei Eigentümergemeinschaften, Mischliegenschaften oder rein gewerblich genutzten Gebäuden.