Immobilien-Ratgeber - 01.03.2024

Das Energieeffizienzgesetz für die Wärmewende

Zu den neuen Gesetzen und Verordnungen, die für die Wärmewende sorgen sollen, gehört das Energieeffizienzgesetz – kurz EnEfG. Es ist am 18. November 2023 in Kraft getreten und soll dazu beitragen, die Energieeffizienz in Deutschland zu erhöhen und dadurch Energie zu sparen. Lernen Sie jetzt das Energieeffizienzgesetz im Detail kennen!

Verbindliche Ziele des Energieeffizienzgesetzes

Das Energieeffizienzgesetz gibt ein verbindliches Ziel vor: Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2008 um mindestens 26,5 % gesenkt werden. Dabei soll es aber nicht bleiben. Als weiteres Ziel wird für 2045 die Senkung um 45 % genannt.

Um diese Ziele zu erreichen, werden zunächst die öffentlichen Stellen in die Pflicht genommen. Dazu gehören nicht nur Ämter, Behörden, Gerichte sowie Bildungseinrichtungen wie Universitäten und Schulen, sondern alle Einrichtungen, die im Wesentlichen staatlich finanziert werden. Öffentliche Stellen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde pro Jahr müssen ihren Verbrauch jedes Jahr um mindestens 2 % reduzieren.

Aber auch die Privatwirtschaft soll ihren Beitrag leisten: Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr werden durch das Energieeffizienzgesetz verpflichtet, Abwärme zu senken und zu nutzen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr müssen ein Energie- und Umweltmanagementsystem einrichten. Und schließlich werden die Energiestandards für Rechenzentren definiert und strenge Anforderungen festgelegt. Immerhin gibt es rund 3.000 Rechenzentren in Deutschland, die Daten verarbeiten, IT-Anwendungen und Systeme steuern – für Firmen, Verwaltung und Online-Dienste. 

Keine Begrenzung des individuellen Verbrauchs

Das Energieeffizienzgesetz steckt den Rahmen für den gesamten Energieverbrauch in Deutschland ab. Energieeffizienz soll für alle verpflichtend sein. Doch der individuelle Energieverbrauch ist von dem Energieeffizienzgesetz nicht betroffen. Wohnungen sind nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Für Vermieterinnen und Vermieter gibt es keine zusätzlichen Verpflichtungen. Und auch Ihre Mieterin oder Ihr Mieter muss sich nicht um die Vorgaben kümmern.

Falls Sie sich über die Umweltmanagementsysteme der öffentlichen Stellen informieren wollen, finden Sie dazu Informationen auf den Webseiten des Umweltbundesamts. Zum Beispiel hier. Die Verwaltungsbehörden kontrollieren, ob die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

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