Der gängige Maßstab: Wohnfläche
In den meisten Fällen erfolgt die Nebenkostenabrechnung anhand der Wohnfläche. Genauer gesagt, nach dem Anteil der Wohnfläche einer bestimmten Wohnung an der Gesamtwohnfläche aller Mieteinheiten oder Nutzeinheiten im Gebäude. Dieser Ansatz ist simpel, konstant und bietet eine gewisse Fairness und Transparenz: Je größer die Wohnung, desto höher ist der Anteil, den Ihre Mieterin oder Ihr Mieter an den Nebenkosten zu tragen hat.
Als gesetzlich vorgeschriebener Standard kann dieser Ansatz nur schwer beanstandet werden. Nur wenn er zu eklatanten Ungerechtigkeiten führt, eine andere Art der Abrechnung im Mietvertrag vereinbart wurde oder eine Abrechnung nach Verbrauch erforderlich ist, besteht die Möglichkeit, diesen Ansatz anzufechten.
So erfolgt die Abrechnung nach Wohnfläche
Zur Wohnfläche gehören in der Regel alle Räumlichkeiten innerhalb der Wohnung, einschließlich Bäder, Flure und Abstellräume. Ebenso zählen Wintergärten, Loggien und Balkone dazu – auch wenn sie nur zu 25 % (in Ausnahmefällen 50 %) berücksichtigt werden. Nicht zur Wohnfläche gehören dagegen Räume außerhalb der Wohnung wie Keller, Trockenböden, Waschküchen, Garagen oder Speicher.
In der Regel ist die Wohnfläche im Mietvertrag angegeben. Um die Nebenkosten korrekt abzurechnen, müssen Sie die Wohnfläche aller Mieteinheiten, für die Sie die Kosten aufteilen möchten, zusammenzählen. Anschließend teilen Sie die Wohnfläche der jeweiligen Wohnung durch die Gesamtwohnfläche. Dadurch erhalten Sie den Aufteilungsfaktor. Multiplizieren Sie die zu verteilenden Kosten mit diesem Faktor, um den Betrag zu ermitteln, den Ihre Mieterin oder Ihr Mieter zahlen muss.
Hier ein Beispiel:
Wohnung A: 66qm Wohnfläche. Wohnung B: 85qm Wohnfläche. Wohnung C: 130qm Wohnfläche.
Gesamte Wohnfläche: 66+85+130 = 281qm.
Wohnung A: 66/281 = 0,2348 (Aufteilungsfaktor)
Wohnung B: 85/281 = 0,3026 (Aufteilungsfaktor)
Wohnung C: 130/281 = 0,4626 (Aufteilungsfaktor)
Kosten für Gartenpflege: 560,00 EUR
Auf Wohnung A entfallen: 560 * 0,2348 = 131,49 EUR
Auf Wohnung B entfallen: 560 * 0,3026 = 169,46 EUR
Auf Wohnung C entfallen: 560 * 0,4626 = 259,05 EUR
Die Summe für A, B und C muss der Gesamtsumme (560,00 EUR) entsprechen.