Kürzungsrecht für Mieterinnen und Mieter
Mit der Novellierung der HKVO ist ein weiteres Kürzungsrecht von drei Prozent eingeführt worden, das dann geltend gemacht werden kann, wenn entgegen der geltenden Verpflichtungen keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert wurde oder nicht bzw. nicht vollständig nach den neuen Vorschriften der novellierten HKVO informiert wird. Diese Kürzung kann erst mit der Jahresrechnung erfolgen. Achtung: Bei mehreren Verstößen kann summiert werden - also können für jede nicht erfüllte Anforderung jeweils 3% abgezogen werden. Besonders wichtig also, dass Sie sich frühzeitig mit der rechtskonformen Ausstattung und Information befassen. Ihre Vertriebsberaterin oder Ihr Vertriebsberatuer unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Verpflichtungen mit Techem Lösungen zu erfüllen.
Wichtig: Als fernablesbar gelten auch Erfassungsgeräte, die im sogenannten „Walk-By-Verfahren“ abgelesen werden – also dass beispielweise zwar die Wohnung nicht mehr betreten werden muss, aber die Messwerte manuell vor dem Haus per Funk empfangen werden. Wenn solche Geräte in Liegenschaften verbaut sind, die von Techem abgerechent werden und sie noch keinen Smart Reader im Einsatz haben, kommen wir auf Sie zu, um die bei Ihnen installierte Technik aufzurüsten. Und für Liegenschaften, die noch nicht von uns abgerechnet werden, erstellen wir selbstverständlich gern ein unverbindliches Umrüstangebot.