Ihre Fragen zur Verbrauchsinfo, HKVO und EED

Sie haben Fragen zu den Themen Verbrauchsinformation, Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) oder EED? Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Vermieter-FAQ: Verbrauchsinfo

Mit der novellierten Heizkostenverordnung wird die Energieeffizienz-Richtlinie der EU (EED) in nationales Recht umgesetzt. Damit soll sich der Energieverbrauch in Immobilien in der EU deutlich verringern. Bewohnerinnen und Bewohner sollen bewusster mit Ressourcen umgehen und Energie sparen können – deshalb werden sie unter bestimmten Voraussetzungen nun monatlich über ihren Verbrauch von Heizung und Warmwasser informiert.

Die wichtigsten Fragen finden Sie auf dieser Seite zusammengefasst. Ihre Frage ist noch nicht dabei?

Geben Sie sie in unserer Suchfunktion ein, ganz oben auf dieser Seite oder unterhalb der FAQs. Dort finden Sie noch viele weitere Informationen rund um die Verbrauchsinformation, HKVO und EED.

Ab 1.1.2022 sind Sie bei Liegenschaften mit fernablesbarer Ausstattung zur Verbrauchserfassung dazu verpflichtet, Ihren Mieterinnen und Mietern monatlich eine Verbrauchsinformation zu überlassen.

Bis zum 31.12.2026 müssen dann auch nicht fernablesbare Liegenschaften mit fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet werden.

Folgende Erfassungsgeräte sind funkend und fallen damit unter die Regelung zur Verbrauchsinformation in der novellierten HKVO: 

  • Funkheizkostenverteiler 
  • Funkwärmezähler 
  • Funkwarmwasserzähler 

Alle Informationen zu Ihrer Ausstattung und welche Geräte bei Ihnen im Einsatz sind finden Sie im Kundenportal bspw. auf Ihrer Abrechnung über Archiv Online.

Übrigens: Die Datenblätter zu allen Geräte auf den entsprechenden Produktseiten:

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Sie Ihren Mieterinnen und Mietern monatlich eine Verbrauchs- oder Abrechnungsinformation mitteilen. Sie muss Angaben zum aktuellen Verbrauch von Energie für Heizung und Warmwasser in kWh, die Verbrauchswerte des Vormonats sowie des entsprechenden Monats aus dem Vorjahr zum Vergleich (jeweils desselben Nutzers bzw. derselben Nutzerin - also nicht im Vergleich im einem Vormieter bzw. einer Vormieterin) enthalten, soweit solche Werte erhoben wurden. Zudem muss ein Vergleich zu einem ermittelten Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie hergestellt werden.

Sie müssen sicherstellen, dass Sie Ihren Mieterinnen und Mietern ab Januar 2022 monatlich eine Verbrauchs- oder Abrechnungsinformation für den abgeschlossenen Monat zukommen lassen.

 

So unterstützt Sie Techem:

1. Melden Sie sich im Kundenportal an: Wenn Sie unser Kundenportal noch nicht nutzen, schauen Sie bitte in Ihre Kundendienstunterlagen. Dort finden Sie Ihr Passwort. 

2. Beauftragen Sie die EED-Verbrauchsinfo Online im Kundenportal.   

3. Hinterlegen Sie einmalig die Mieterdaten - achten Sie auf korrekte E-Mail-Adressen, um die Zustellung der Informationen zu ermöglichen. Es folgt eine automatisierte monatliche Versendung – Sie müssen sich fortan nicht mehr darum kümmern.

4. Denken Sie auch an die Information Ihrer Mieter: Reichhaltiges Info- und Hilfematerial bspw. zur Kommunikation an die Mieterinnen und Mieter (Infoaushang) finden Sie im Kundenportal.

Wählen Sie einfach Ihre Liegenschaft(en) im Kundenportal aus und beauftragen Sie die EED-Verbrauchsinfo Online in nur wenigen Schritten

Die Beauftragung ist ganz einfach: Sie sehen in Ihrer Liegenschaftsübersicht direkt, welche Liegenschaften bereit für die Beauftragung sind, wählen diese aus und vervollständigen wo nötig die Angaben.

Das Kundenportal bietet Ihnen viele Vorteile. Sie müssen sich lediglich einmalig registrieren und die EED-Verbrauchsinfo Online in wenigen Klicks online bestellen. Hinterlegen Sie dann einmalig die E-Mail-Adressen Ihrer Mieter. Den Rest übernehmen wir dann für Sie. Erst bei einem Mieterwechsel wird die nächste Eingabe Ihrerseits nötig. 

Ihre Zugangsdaten finden Sie in Ihren Kundendienstunterlagen. Wenn Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie hier Ihren Zugang beantragen. Geben Sie bitte einfach Ihre Kundennummer und Ihre Postleitzahl ein. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie Ihren Passwortbrief von uns.

Viele Fragen beantworten wir Ihnen direkt auf unserer Webseite über die Suchfunktion. Geben Sie einfach Ihre Frage bzw. ein Stichwort ein und Sie erhalten weitere Infos. Sinnvolle Stichworte sind etwa „Verbrauchsinformation“ oder „Kundenportal“.

Für konkrete Fragen zu Ihren Liegenschaften lohnt sich ein Blick ins Kundenportal: Die meisten Anliegen können Sie ohne Wartezeit direkt im Kundenportal selbst lösen.

Sie können außerdem die Aufzeichung unserer aktuellen Online-Informationsveranstaltung bestellen - kostenlos! Hier erhalten Sie die Aufnahme von "HKVO einfach erklärt".

Das bedeutet für Sie, dass Sie nicht einfach warten können, ob Ihre Mieterinnen und Mieter überhaupt nach der Verbrauchsinformation fragen - Sie müssen aktiv werden und die Verbrauchsinformation zum Beispiel per Mail oder Brief übermitteln. Oder Sie überlassen das uns von Techem: Mit EED-Verbrauchsinfo Online werden Ihre Mieterinnen und Mieter automatisch von uns informiert, ohne Mehraufwand oder weitere Kosten für Sie.

Durch die regelmäßige Information haben Bewohnerinnen und Bewohner volle Transparenz über den aktuellen Verbrauch von Heizung und Wasser in ihrer Wohnung. Transparenz ist eine wichtige Grundlage für einen bewussten und sparsamen Umgang mit Energie und Ressourcen.

Ihre Frage war nicht dabei? 

Hier können Sie unsere Webseite durchsuchen:

Wie kann ich die Verbrauchsinformation bei Techem beauftragen?

Mit wenigen Klicks im Kundenportal bestellen

Ab dem 1. Januar 2022 haben alle Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, die mit fernablesbaren Heizkostenverteilern und/oder Warmwasserzählern ausgerüstet sind, einen Anspruch auf monatliche Informationen über ihren Verbrauch. Folgende Informationen müssen dabei als Mindestanforderung bereitgestellt werden:

  • Verbrauch des Nutzers im letzten Monat (in Kilowattstunden)
  • Ein Vergleich mit dem Verbrauch desselben Nutzers im Vormonat und im entsprechenden Monat des Vorjahres (wenn diese Daten erhoben wurden)
  • Ein Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie

Diese Informationen müssen „mitgeteilt“ werden. Das heißt: Eine Nutzerin oder ein Nutzer darf die Informationen nicht suchen müssen, sie müssen ihn unmittelbar erreichen, also zum Beispiel per Brief. Bequemer geht es mit den Lösungen der Techem EED-Verbrauchsinfo Online. 

Das Produkt EED-Verbrauchsinfo Online können Sie im Kundenportal für alle EED-bereiten Liegenschaften mit wenigen Klicks beauftragen. In Ihrer Liegenschaftsübersicht sehen Sie, welche Ihrer Objekte bereits "EED-ready" sind.

Übrigens: Auch für die Jahresabrechnung für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen, gelten neue Anforderungen. Hierzu erhalten Sie von uns später im Jahr 2022 weitere Informationen.

Was beinhaltet die novellierte HKVO außer der Verbrauchsinformation?

Umrüstung auf fernablesbare Geräte - bis 31. Dezember 2026

Seit dem 1. Dezember 2021, also mit Inkrafttreten der neuen HKVO, dürfen nur noch fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung installiert werden. Für bestehende Erfassungsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, dann müssen auch diese umgerüstet werden. Es gelten Ausnahmen, wenn zum Beispiel die Ausstattung mit fernablesbaren Geräten technisch nicht möglich ist oder einen unangemessenen Aufwand erfordern würde. Sobald in Ihrer Liegenschaft fernablesbare Heizkostenverteiler und/oder Warmwasserzähler verbaut sind, haben Ihre Mieterinnen und Mieter Anspruch auf die monatliche Verbrauchsinformation. Diese können Sie im Kundenportal mit dem Produkt EED-Verbrauchsinfo Online ganz einfach beauftragen.

Interoperabilität und Datenschutz

Installieren Sie ab dem 1. Dezember 2022 neue fernablesbare Ausstattung in Ihrer Liegenschaft, muss sie mit vergleichbaren Geräten anderer Hersteller interoperabel sein, so dass die Ausstattungen unterschiedlicher Hersteller Daten miteinander austauschen können. Dabei muss der Stand der Technik eingehalten werden. Mit Geräten, die Sie von Techem installieren lassen, sind diese Anforderungen selbstverständlich erfüllt. Wir setzen schon seit Langem auf den “Open Metering Standard” (OMS), der die Interoperabilität ermöglicht.

Kürzungsrecht für Mieterinnen und Mieter

Mit der Novellierung der HKVO ist ein weiteres Kürzungsrecht von drei Prozent eingeführt worden, das dann geltend gemacht werden kann, wenn entgegen der geltenden Verpflichtungen keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert wurde oder nicht bzw. nicht vollständig nach den neuen Vorschriften der novellierten HKVO informiert wird. Diese Kürzung kann erst mit der Jahresrechnung erfolgen. Achtung: Bei mehreren Verstößen kann summiert werden - also können für jede nicht erfüllte Anforderung jeweils 3% abgezogen werden. Besonders wichtig also, dass Sie sich frühzeitig mit der rechtskonformen Ausstattung und Information befassen. Ihre Vertriebsberaterin oder Ihr Vertriebsberatuer unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Verpflichtungen mit Techem Lösungen zu erfüllen.

Wichtig: Als fernablesbar gelten auch Erfassungsgeräte, die im sogenannten „Walk-By-Verfahren“ abgelesen werden – also dass beispielweise zwar die Wohnung nicht mehr betreten werden muss, aber die Messwerte manuell vor dem Haus per Funk empfangen werden. Wenn solche Geräte in Liegenschaften verbaut sind, die von Techem abgerechent werden und sie noch keinen Smart Reader im Einsatz haben, kommen wir auf Sie zu, um die bei Ihnen installierte Technik aufzurüsten. Und für Liegenschaften, die noch nicht von uns abgerechnet werden, erstellen wir selbstverständlich gern ein unverbindliches Umrüstangebot.

Sie sind Mieterin oder Mieter? 

Wenn die Heizkostenabrechnung für Ihre Wohnung durch Techem erstellt wird und ihre Liegenschaft bereits mit funkfernablesbaren Geräten ausgestattet ist, erhalten Sie direkt von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter per E-Mail monatlich den Link zur aktuellen Verbrauchsinformation. 

Mehrwert für Mieter: Die Verbrauchsvisualisierung

Die individuelle Verbrauchsvisualisierung gibt transparenten Aufschluss über den aktuellen Energieverbrauch.

Kennen Sie schon unsere Podcast-Folge zur neuen HKVO?

Hier kostenlos anhören!