NEU: Für die Zukunft und den Werterhalt Ihrer Immobilie

Der Multisensor Plus warnt vor Rauch, Hitze, zu hoher Luftfeuchtigkeit und Kohlenmonoxid.

Heizkostenabrechnung leicht gemacht

Mit der Heizkostenabrechnung von Techem gelingt Ihnen die Aufteilung der CO2-Kosten schnell und rechtskonform.

Das kostet die Legionellenprüfung für Ihre Immobilie

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Partner für private Immobilien­besitzer seit 1952

Die Energiekrise und der Klimawandel sind große Herausforderungen. Dafür arbeiten wir an digitalen Lösungen für die erfolgreiche Umsetzung neuer Verordnungen und der Energiewende in Gebäuden. Die Heizkostenabrechnung ist seit über 70 Jahren unsere Kernkompetenz. Diese Erfahrung haben wir mit der Digitalisierung in Einklang gebracht und immense Vereinfachungen für Sie geschaffen. Hier finden Sie alle weiteren Infos: 

Wie können wir weiterhelfen?

Für Kunden

Hier sind Sie richtig, wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung erstellen oder unsere Online-Services nutzen möchten. Einfach alles im Kundenportal mein.techem erledigen.

Für Mieter

Sie haben Fragen rund um Ihre Heizkostenabrechnung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Mieterinnen und Mieter.
 

Zu Techem wechseln

Sie möchten mit Ihrer Heizkostenabrechnung zu Techem wechseln? Profitieren Sie von unserer einfachen, schnellen und rechtskonformen Lösung.

Direkt zum Angebot

Nutzen Sie ganz bequem unsere Online-Rechner für Heizkostenabrechnung, Legionelleprüfung oder Rauchwarnmelder. Produkt auswählen, Preis ermitteln und online abschließen.


Neu: Verbrauchsabhängige Abrechnung bei Wärmepumpen

Ab dem 1. Oktober 2024 gelten neue Vorschriften bezüglich der Ausstattung zur individuellen Verbrauchserfassung und Abrechnung bei einer Wärmeversorgung durch Wärmepumpen.

Für Mehrfamilienhäuser, bei denen ab dem 1. Oktober 2024 Wärmepumpen installiert werden, gilt die Ausstattungs- und Abrechnungspflicht sofort. Für Mehrfamilienhäuser, die bereits eine Wärmepumpe haben, gilt eine einjährige Übergangsfrist bis zum 30.9.2025. 

Bisher waren Vermieterinnen oder Vermieter nicht dazu verpflichtet, die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen, wenn die Mieträume mit einer Wärmepumpe beheizt wurden (§ 11 Abs.1 Nr. 3 a HeizKV).

Sie müssen nun verbrauchsabhängig Heizkosten abrechnen?

Infos und Service für Sie

Die Pflicht zum Heizungscheck 

Für Gasheizungen hat die Bundesregierung die Pflicht zum Heizungscheck eingeführt. Bis zum 15. August 2024 muss die Überprüfung stattfinden. 

Heizungsgesetz: Was bedeutet es für Vermieterinnen und Vermieter?

Das Jahr 2024 bringt eine wichtige Veränderung mit sich: das neue „Heizungsgesetz“. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung des bestehenden Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG). 

Die fünf wichtigsten Fristen für Ihre Betriebskostenabrechnung

Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.