Der verbrauchsorientierte Energieausweis enthält Informationen zum energetischen Zustand Ihres Gebäudes und zu dessen Energieeffizienz. Er stuft ein, wie gut ein Gebäude geeignet ist, Wärmeverluste und damit Energiekosten gering zu halten. Damit macht er Gebäude vergleichbar.
Grundsätzlich sind Vermieterinnen und Vermieter oder Verkäuferinnen und Verkäufer verpflichtet, Interessentinnen und Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Schon in der Immobilienanzeige müssen die Kennwerte aus dem Energieausweis enthalten sein. Spätestens bei Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages muss der Energieausweis zumindest als Kopie der Mieterin oder dem Mieter bzw. der Käuferin oder dem Käufer übergeben werden.
Techem ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Verwaltung Ihrer Immobilie geht. Wir erstellen Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis und stehen Ihnen jederzeit zur Seite.
Wir erstellen einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihre Immobilie – passgenau für Ihr Gebäude. Zusätzlich geben wir Hinweise für mögliche Modernisierungen.
Es wird zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis des erfassten und klimabereinigten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an und wird auf Basis der analysierten Beschaffenheit der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage erstellt. Der ermittelte Energiebedarf ist unabhängig vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner.
Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie sind Sie verpflichtet, in kommerziellen Medien Energiekennwerte aus dem Energieausweis anzugeben. Bei Wohngebäuden sind folgende Angaben vorgeschrieben:
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben. Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten besteht für alle Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen, aber auch für kleinere Gebäude, die nach dem Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) vom 11. August 1977 gebaut oder modernisiert wurden.
Wie lange ein Energieausweis gültig ist, ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. Im Regelfall sind Energieausweise nach Erstellung für 10 Jahre gültig. Sanierungen oder Umbaumaßnahmen der Außenhülle oder der Heizungsanlage können eine Neuausstellung des Energieausweises erforderlich machen.
Energieausweise bieten Mieterinnen, Mietern, Käuferinnen und Käufern transparente Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Sie helfen den zu erwartenden Energiebedarf einzuschätzen. Seit die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, sind Energieausweise verpflichtend und müssen beim Verkauf oder bei Neuvermietung unaufgefordert vorgelegt werden.
Wir vermitteln Sie gerne an einen Techem Kooperationspartner. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular für „Nicht-Wohngebäude". Bitte beachten Sie: unsere Partner handeln in eigenem Namen. Ihnen liegen keine Abrechnungsdaten von Techem vor.
Für einen bedarfsorientierten Energieausweis, wenden Sie sich bitte an einen Energieberater vor Ort.